Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen “Opfers”, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten



Verfasst am 04 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)” frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide “Taten” gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: “Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben”. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…



Verfasst am 02 September 2024 von Dieter Gieseking    

Trotz Kinderporno-Verdacht: Markus Gleichmann(LINKE) erhält bei den Landtagswahlen in seinem Thüringer Wahlkreis als Direktkandidat 3.202 Stimmen(12,9%)

Trotz Kinderporno-Verdacht: Markus Gleichmann(LINKE) erhält bei den Landtagswahlen in seinem Thüringer Wahlkreis als Direktkandidat 3.202 Stimmen(12,9%)

K13online bietet Ihm eine politische Mitwirkung hinsichtlich des Sexualstrafrechts an: Heterosexuelle, Homosexuelle, Transsexuelle etc. und Pädophile/Pädosexuelle sind uns gleichermaßen willkommen

Markus Gleichmann wird über den 16. Platz auf Landesliste(Zweitstimme) nicht mehr in den Landtag einziehen, weil die LINKE nur 12 Sitze erhalten hat. Damit hat sich das Landtagsmandat für das laufende Kinderporno-Verfahren durch das Wahlergebnis erledigt. Dennoch ist es erstaunlich, dass ein Landtagsabgeordneter, der unter Verdacht von Kinderpornos steht, von 3.202 Wählern/Innen Stimmen erhalten hat. Diese 12,9% haben sich also nicht von dem Kinderporno-Verdacht abschrecken lassen. Und haben demnach erkannt, dass sich ein Landtagsabgeordneter der LINKEN nicht auf Kinderpornos reduzieren lässt. Im weiteren Ermittlungsverfahren wird sich zeigen, ob Gleichmann “freiwillig” aus der Partei Die LINKE austreten wird oder ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird. Unabhängig davon, ob der Verdacht bestätigt wird oder das Verfahren eingestellt bzw. es einen Freispruch geben sollte, ist die politische Laufbahn innerhalb der LINKEN schon jetzt beendet. Der Ex-Landtagsabgeordnete Gleichmann kann nichts mehr verlieren, weil er schon alles verloren hat. Vor diesem Hintergrund besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich einer außerparlamentarischen Opposition anzuschließen. K13online bietet Ihm eine politische Mitwirkung hinsichtlich des Sexualstrafrechts an. Ein solches Angebot richten wir mit Ausnahme der AfD an alle Mitglieder demokratischer Parteien. Dabei spielt die sexuelle Identität der Parteimitglieder keine Rolle, sondern die Erkenntnis, dass es einer Reform im Sexualstrafrecht bedarf. Heterosexuelle, Homosexuelle, Transsexuelle etc. und Pädophile/Pädosexuelle sind uns gleichermaßen willkommen… 



Verfasst am 28 August 2024 von Dieter Gieseking    

Amerikanisches FBI schleust im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien ein: Amtsgericht Pforzheim verurteilt 35-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Amerikanisches FBI schleust im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien ein: Amtsgericht Pforzheim verurteilt 35-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Pforzheimer Kinderschutz- und Opferverein profitiert durch Geldstrafe mit 4.500 Euro: Verurteilter Kinderporno-Konsument finanziert Verein Lilith mit

Wieder hat ein deutsches Kinderporno-Verfahren seinen Ursprung in den USA. Das amerikanische FBI schleuste im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien bei einem 35-Jährigen ein, die nachverfolgt werden konnten. Die US-Ermittlungsbehörden haben demnach Dateien mit Kinderpornos zum Download bereitgestellt, mit denen es möglich war, die Identität des vom Amtsgericht Pforzheim Verurteilten zu ermitteln. In Deutschland und der gesamten EU dürfen Ermittlungsbehörden selbst keine Straftaten begehen, um Kinderporno-Konsumenten zu ermitteln. Die EU-Kommission will solche bisher rechtswidrigen Ermittlungsmethoden jedoch legalisieren. Das FBI in den USA versorgt weltweit alle Länder mit Ermittlungsergebnissen, die insbesondere in den jeweiligen Nationalstaaten nicht zulässig sind. Konsumenten, die sich im Darknet Kinderpornos downloaden, laufen also immer Gefahr, dass diese Dateien vom FBI infiziert wurden. Ein 34-jähriger Mann aus dem Enzkreis hatte sich mindestens eine solche infizierte Datei heruntergeladen. Insgesamt sollen es 10.283 Bilder und 1.537 Video-Dateien gewesen sein, die auch weiterhin im Darknet verfügbar sein werden. In der Vergangenheit, Gegenwart und in Zukunft wird es deshalb auf der ganzen Welt noch massenweise solche Kinderpornoverfahren geben, die ihren Ursprung beim FBI in den USA haben. Das Amtsgericht Pforzheim hat den 35-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich wird der Mann dem Pforzheimer Kinderschutz- und Opferverein Litith 4.500Euro überweisen müssen. Mit solchen Geldstrafen wird der Verein finanziell unterstützt. Der Verein profitiert also von solchen “Zwangsspenden” mit vielen Tausend Euros.  



Verfasst am 26 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Staatsanwältin Landau verlaß die Anklageschrift: Anerkannter Asylbewerber(36) aus Syrien soll gegen den erkennbaren Willen eines 14 bis 16-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen haben

Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten nahezu gleichlautend über den 1. Prozesstag gegen einen anerkannten Asylbewerber(36), der an einem Jugendlichen im Alter von 14(2019) und später mit 16 Jahren(2021) gegen den erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Demnach geht es um den § 182 ff StGB und den § 177 ff. StGB. K13online war bei der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin Landau nicht LIVE dabei. Aus diesem Grund verzichten wir an dieser Stelle auf die Details der sexuellen Beschuldigungen, die in beiden Artikeln der hiesigen Lokalpresse beschrieben werden. Sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklagepunkte bestätigen, dann ist auch aus unserer Sicht & Rechtsauffassung ein Freispruch ausgeschlossen. Bei einem solchen Sachverhalt stellen wir klar, dass K13online für sexuelle Handlungen gegen den Willen von Jugendlichen & Kindern keine Legaliserung fordert. Der Jugendliche ist heute 19 Jahre und hat seine Zeugenaussage vor Gericht noch nicht gemacht. Der Angeklagte ist syrischer Staatsbürger und wurde als Asylbewerber anerkannt. Rechtspopulisten & die AfD missbrauchen solche Fälle oftmals für ihre fremdenfeindlichen Zielsetzungen. K13online tritt einer solchen Ausländerfeindlichkeit mit Entschiedenheit entgeben. Das Asylrecht für Flüchtlinge ist im Grundgesetz verankert. Am kommenden Sonntag, den 1. September 2024, finden in Sachsen und Thüringen Landtagswahl statt. In beiden Bundesländern könnte es zu einem Wahlsieg der AfD kommen. Die politischen Folgen in den zwei Landtagen wären verherrend. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird die Verhandlung mit Zeugenaussagen am 4. September fortsetzen. Wir werden darüber ausführlicher berichten…



Verfasst am 25 August 2024 von Dieter Gieseking    

Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) weiterhin auf der Flucht vor Strafverfolgungsbehörden: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte?

Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) weiterhin auf der Flucht vor Strafverfolgungsbehörden: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte?

Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz kann das Urteil gegen Michaela T. auf Unterlassung von Verleumdungen nicht vollstrecken lassen: Schadensersatz von 5 Tausend Euro & Verfahrenskosten warten auf Bezahlung durch “Kinderschutz-Dozentin”

Das Amtsgericht Freiburg hat bereits am 9. April 2024 ein Urteil gegen Michaela T. wegen Unterlassung von Verleumdungen über Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz verhängt. Damit hat Stahl zwar einen Titel, der 30 Jahre vollstreckt werden kann, aber dazu benötigt er für den Schadensersatz von 5 Tausend Euro eine ladungsfähige Anschrift von Michaela T.(alias Elmicaella). Der Kinderschützer Carsten Stahl ist nun wahrhaftig kein Freund der Pädophilie und erst Rechts nicht von K13online(Dieter Gieseking). Im Falle der kriminellen Michaela T., die als Brandstifterin LÜGEN gegen eine Freiburger Kita verbreitet hat, stellen wir jedoch die Frage: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte? Die Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) ist weiterhin auf der Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden. In einem aktuellen YouTube-Video erklärt SIE, dass Ali Osman und Carsten Stahl ganz eng miteinander sind. Und stellt die Frage, ob sie stolz auf sich sind. Der Grund ist ein Kommentar von Dieter Gieseking unter dem Video von Ali Osman: Gute Recherche! Sie schreibt auf ihrem YouTube-Kanal: “Wenn dich ein P.do beklascht, weißt Du auf welcher Seite du stehst? Ali Osman bist Du und Carsten Stahl jetzt stolz auf eure Arbeit?” Eine solche Verteidigungsstrategie wird sicherlich nicht aufgehen. Anstatt sich zu ihren LÜGEN zu äußern, versucht SIE vom Thema abzulenken. K13online steht beim Kinderschutz mit Sicherheit nicht auf Seite von Osman und Stahl, aber bei der Verbreitung von LÜGEN gegen eine Kita in Freiburg, die zu Morddrohungen geführt haben, stellen wir uns deutlich auf die Seite von Osman & Stahl. Darüber hinaus rufen wir die Öffentlichkeit zur Mithilfe über den aktuellen Aufenthaltsort von Michaela T. auf. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ladungsfähige Anschrift ermittelt wurde….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.