Verfasst am 01 Januar 2025 von Dieter Gieseking     6 Kommentare

K13online Meinungsumfrage: 10 Antwortoptionen zu den Inhalten & Thema & Aktivitäten dieses Weblogs

K13online Meinungsumfrage: 10 Antwortoptionen zu den Inhalten & Thema & Aktivitäten dieses Weblogs

Deine Meinung ist uns wichtig! Jetzt mitmachen: Wir rufen alle Besucher/Innen zur Teilnahme an unserer Onlineumfrage auf

Zum Start ins Jahr 2025 haben wir am 1. Januar einen Online-Fragebogen entworfen und rufen alle Besucher/Innen zur Teilnahme auf. Wir möchten u.a. gerne wissen, wie Ihnen/Euch unser Weblog gefällt. Auch im Vergleich zu unseren alten Webseiten, die ab dem 1. Mai 2024 im digitalen ARCHIV verfügbar sind. Wie lange und wie oft besuchst Du schon die Internetpräsenz von K13online? Bei welchen Themen liegen die Schwerpunkte deines Interesses? Der Fragebogen umfaßt 10 Antwortoptionen, davon zwei freie Textfelder. Auf diese Weise kann uns auch Lob und/oder Kritik mitgeteilt werden. Die Meinungsumfrage ist zunächst für einen Monat, also bis zum 29. Januar 2025 vorgesehen. Das Ergebnis der Online-Umfrage werden wir nach der Auswertung veröffentlichen. Die Teilnahme ist völlig anonym und der Anbieter & K13online garantiert den Datenschutz. Nach der Beantwortung der 10 Fragen besteht die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Dazu bedarf es der Angabe einer erreichbaren EMail-Adresse, um die Gewinner benachrichtigen zu können. Jeder Teilnehmer hat einen Anspruch auf einen Gewinn aus unserem reichhaltigen Fundus. Nach der vollständigen Teilnahme können alle Fragen & Antworten für Ihre/Eure Unterlagen ausgedruckt bzw. abgespeichert werden. Die Ergebnisse dieser Onlinebefragungen werden uns und allen Besucher/Innen mehr Informationen bieten, um unser Internetangebot verbessern zu können. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme im Sinne des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzen(GG): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…(Hinweis: Dieses News bleibt bis zum 29. Januar 2025 ganz oben angeheftet)(Update 15. Januar: Das Ergebnis der Umfrage veröffentlichen wir am 30. Januar 2025)



Verfasst am 14 Januar 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Heute 12-jähriges Mädchen war in den Stiefvater verliebt: Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien bezeichnen sexuelle Beziehung als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“

Die Lehrerin des zum Zeitpunkt der Geburt des Babys 11-jährigen Mädchens hatte die Schwangerschaft bemerkt und das Jugendamt eingeschaltet, welches Strafanzeige erstattet hatte. Bei den polizeilichen Vernehmungen gab die junge Mutter an, dass sie in den Stiefvater verliebt sei – und den Sperma des Kindsvaters selbst eingeführt hat. Damit wollte Sie den Stiefvater vor Strafverfolgung schützen. Denn die Stieftocher wußte, dass der Gesetzgeber einen Geschlechtsverkehr als „schweren sexuellen Missbrauch“ an Ihr bezeichnen würde, obwohl alles vernehmlich stattgefunden hat. Vor dem Landgericht in Siegen beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den Stiefvater des heute 12-jährigen Mädchens & Vater des Babys. Während der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob die Stieftochter als Zeugin auftritt und ihre damalige Aussage bei der Polizei bestätigt oder nicht. Bleibt SIE dabei, dann kann es nur einen Freispruch geben, denn ohne Opfer gibt es auch keinen Täter. Allerdings hat inzwischen das Kreisjugendamt das Sorgerecht für die junge Mutter und ihr Baby übernommen. Das Kind ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die 12-Jährige wird in einer Einrichtung betreut. Diese äußeren Einflussnahmen könnten dazu führen, dass das Mädchen ihre damalige Aussage zu Gunsten der Staatsanwaltschaft & des Langerichtes ändert. Möglich ist auch, dass der Stiefvater ein Geständnis ablegt, um der Stieftochter eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Einen größeren Liebesbeweis könnte es kaum geben. Die aktuellen Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien verschweigen nahezu alle Hintergründe der sexuellen Beziehung. Nur in einem Satz findet man einen Hinweis, dass das Mädchen in den Stiefvater verliebt war. Von den Medien ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Verurteilung eine kritische Berichterstattung geben wird. K13online sieht sich deshalb in der Pflicht, über die ungerechte Gesetzlage zu berichten. Wenn es kein Missbrauchsopfer gibt, dann darf es auch keinen Missbrauchstäter geben. Das Gleich gilt auch für die ältere Schwester des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin vor Gericht aussagen müsste. Das Landgericht Siegen hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 13 Januar 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Coming-In- & Coming-Out Spielfilm YOUNG HEARTS: Bundesweiter Kinostart am 16. Januar 2025

Coming-In- & Coming-Out Spielfilm YOUNG HEARTS: Bundesweiter Kinostart am 16. Januar 2025

Belgischer Regisseur Anthony Schatteman: Herzergreifende Jungenliebe mit Elias(Lou Goossens) & Alexander(Marius de Saeger)

Der Beste Spielfim seit jahrzehnten erzählt eine Liebesgeschichte zwischen zwei schwulen Jungs(14) und startet am 16. Januar bundesweit in den Kinos: Berlin, Bremen, Burg(bei Magdeburg), Düsseldorf, Füstenwalde, Gauting, Hamburg, Heidelberg, München, Regensburg, Saarbrücken, Seefeld, Twistringen und weiteren Städten. Der belgische Regisseur Anthony Schatteman hat ein filmisches Meisterwerk über das Coming-In & Coming-Out von Elias(Lou Goossens) & Alexander(Marius de Saeger) geschaffen. Schatteman über YOUNG HEARTS: „Die Leidenschaft dafür, diese Geschichte zu erzählen, kommt aus einer sehr persönlichen Perspektive. Sie basiert auf meinem eigenen Leben. Auf meinem Pfad ins Erwachsensein spürte ich, wie ich mich nach Filmen und Büchern über dieses Thema gesehnt habe. „Young Hearts“ ist die Art von Film, den ich damals hätte sehen wollen, der aber einfach nicht existierte! Es ist jetzt an der Zeit, ein Bewusstsein für die Sache zu schaffen: Liebe ist universell und man sollte seinem Herzen folgen. Die Generationen vor uns waren dazu nicht in der Lage und ich hoffe, dass „Young Hearts“ wenigstens einen kleinen Beitrag dazu leistet, das für die kommenden zu ändern.“ K13online hat den Film schon auf den Filmfestivals in Esslingen und Karlsruhe gesehen. Ganze Schulklassen sollten sich YOUNG HEARTS im Kino anschauen. Der Filmverleih Salzgeber hat das Erscheinen von DVD & VoD für Juni 2025 angekündigt. Es wird ein heißer Sommer im Heimkino werden. Für die schwulen Jungs, wie auch für die Boylover….! Denn wie Jedermann/Frau wissen sollte: Die neuen Generationen aller sexuellen Minderheiten wachsen ständig heran…



Verfasst am 12 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Publizistin & Schriftstellerin Katharina Rutschky verstarb am 14. Januar 2010 im Alter von 68 Jahren in Berlin

Im ewigen Gedenken: Publizistin & Schriftstellerin Katharina Rutschky verstarb am 14. Januar 2010 im Alter von 68 Jahren in Berlin

Katharina Rutschky zum 14. Todestag: Zu Lebzeiten prägte Rutschky den Begriff vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ und erlangte mit dieser Position eine erregte Aufklärung zum Thema Kindesmissbrauch

Zum 14. Todestag erinnern wir an die Berliner Publizistin, Schriftstellerin und gemäßigte Feministin Katharina Rutschky, die am 14. Januar 2010 in Berlin verstorben war. Zu Lebzeiten prägte Rutschky den Begriff vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ und erlangte mit dieser Position eine erregte Aufklärung zum Thema Kindermissbrauch. Sie differenzierte in Ihren Darstellungen und stellte sich klar gegen den radikalen Feminismus der Frauenbewegung um EMMA-Schwarzer. Am 30. Mai 1999 erhielt Rutschky den Heinrich-Mann-Preis für Essayistik. Rutschky und Wolff bezweifelten Behauptungen über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen, und sie kritisierten den ihrer Aussage nach „missionarischen Aktivismus“ von Kinderschutzbeauftragten. Im heutigen Zeitgeist, wo die Debatte ausschließlich von Kinderschützern & Missbrauchsopfern bestimmt wird, sind Rutschkys Feststellungen vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ völlig verdrängt worden. Deshalb erinnern wir an das Lebenswerk von Katharina Rutschky und das uns hinterlassene Vermächtnis in ewiger Erinnerung und Aufklärung für die Zukunft…



Verfasst am 11 Januar 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Gefangenenhilfe – Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

K13online Gefangenenhilfe - Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Insasse „Ludwig“ begrüßt Dieter Gieseking mit selbst eingekauften Abendessen: Spaziergang auf dem gesamten Klinikgelände & Gespräche in einem großen Aufenthaltsraum geben Einblicke in den Alltag der Insassen 

Erstmals haben wir am letzten Freitag einen Insassen im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) besucht. Zwischen den Haftbedingungen im regulären Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten. Die Besucher melden sich außerhalb der Klinik in einem Pavillion über einen Terminal eigenständig an. Das Klinikgelände ist zwar umzäunt, aber von außen komplett einsehbar. Nach der freundlichen Einlasskontrolle wurde der Inhaber dieses Weblogs abgeholt und zur Abteilung von „Ludwig“ gebracht. Alle Insassen mit entsprechender Lockungsstufe können sich bis 17 Uhr auf dem gesamten Gelände frei bewegen. Danach können sich die Insassen innerhalb des Gebäudes treffen und unterhalten. Es gibt keine Ein- und Aufschlusszeiten der Untergebrachten. Es gibt keine Knasthierarchie! Zur Begrüßung wurde Dieter Gieseking von „Ludwig“ mit einem köstlichen Abendessen empfangen. Die Lockungsstufe machte es möglich, dass er am Nachmittag in Begleitung in einem Supermarkt außerhalb einkaufen konnte. Die zweistündigen Gespräche fanden dann ohne Klinikpersonal in einem großen Aufenthaltsraum mit Computer(Offline-Version von Wikipedia mit Krumme13 verfügbar), Drucker und Telefonzelle in gemütlicher Atmosphäre statt. Der persönliche Eindruck hat neben der umfangreichen Korrespondenz nochmals bestätigt, dass „Ludwig“ im Maßregelvollzug völlig deplaziert ist. Er wartet im Moment auf ein neues Gutachten. Im Anschluss wird das Oberlandesgericht(OLG) eine finale Entscheidung über die Beedigung der Maßnahme treffen. Das Landgericht hatte bereits positiv entschieden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. Auch steht eine Entscheidung einer Beschwerde beim BVerfG noch aus. Der Maßregelvollzug ist gegenüber dem Strafvollzug zwar erheblich menschenfreundlicher, jedoch wer nach § 63 StGB zeitlich unbegrenzt verurteilt wurde, muss oft über viele Jahre für eine Beendigung kämpfen. Deshalb sollte die Verteidigung bereits im Strafprozess darauf plädieren, dass die Unterbringung in einer solch „freizügigen“ Klinik nicht angeordnet wird. Der juristische Weg von „Ludwig“ in die Freiheit wurde zwar geebnet und die Chancen sind gut, aber es wird noch viele Monate dauern. K13online wünscht Ihm und den anderen beim Besuch begneten Insassen für das Jahr 2025 alles Beste…



Verfasst am 10 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Lynchmob mit Kindern als Fackelträger: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Neonazi-Demo vor dem Wohnhaus des Pädophilen verboten worden

Das Landgericht Frankfurt(Oder) hat die Berufung des Neonazis & Demo-Anmelders zwar verworfen, aber das Urteil mit 20 Tagessätzen zu je 30Euro(= 600Euro) muss als lächerlich bezeichnet werden. Der Verurteilte hat eine NPD-Vergangenheit, trat bei Aufmärschen der „Bruderschaft Wolfsschar“ als Wortführer auf und hat einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Faschisten zogen vor das Wohnhaus eines kurz zuvor verurteilten Pädophilen mit Transparenten wie „Todesstrafe für Kinderschänder“. Dabei instrumentalisierte der Mob sogar Kinder und stattete diese mit Fakeln aus. Wäre die „Demo“ ordnungsgemäß angemeldet gewesen, dann wäre der Aufmarsch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorboten worden. Der SKANDAL liegt allerdings nicht nur bei diesem milden Urteil. Die Neonazis und die mutmaßlichen „Kinderschützer“ hätten auch wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt werden müssen. Den Eltern der teilgenommenen Kinder hätte wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden müssen. Das pädophile Opfer des Mobs hat aufgrund der Verurteilung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Persönlichkeitsrechte des Pädophilen wurden massiv verletzt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen…



Verfasst am 09 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: K13online Mitglied „Nick“ nach langer und schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben

Im ewigen Gedenken: K13online Mitglied "Nick" nach langer und schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben

Ein Boylover-Leben mit vielen Hindernissen: Nick war im Jahr 2013 ein Betroffener von AZOV & kämpfte 2023 in der Revision bis zum Tod für einen Freispruch

Die K13online-Redaktion gedenkt seinem ehemaligen Mitglied „Nick“, der nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes & seines damaligen Rechtsanwaltes bereits am 8. Oktober 2023 verstorben ist. Nick wurde 79 Jahre alt. Im Jahr 2013 hatte er sich an K13online gewandt, weil er einer der vielen Betroffenen von den früheren AZOV-FKK-Filmen war. Wir hatten Ihn während des gesamten Verfahrens mit Rat & Tat zur Seite gestanden. Mit 77 Jahren musste sich „Nick“ einem Gerichtsverfahren stellen, weil er vor 14 Jahren eine pädosexuelle Beziehung mit einem Jungen hatte. Gegen das Urteil hatte sein Rechtsanwalt am 21. August 2023 Revision(liegt hier vor) beim BGH eingelegt. Das letzte Telefongespräch mit K13online fand am 26. August 2023 statt. Schon zu diesem Zeitpunkt befürchtete „Nick“, dass er den Ausgang der Revision wohl nicht mehr erleben werde. Nach Auskunft seines Rechtsanwaltes wurde das Revisionsverfahren ohne einen abschließenden Beschluss beendet. Den beantragten Freispruch hat „Nick“ nicht mehr bekommen. K13online wird jährlich an den Todestag von „Nick“ erinnern. Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.