Hetze gegen Homosexuelle & Pädophile: In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten ebenfalls Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor
Nach langen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim im 1. Fall beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW) beantragt. Die Volksverhetzung gegen Homosexuelle & Pädophile soll mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80Euro = 9.600Euro bestraft werden(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe). Das hiesige Amtsgericht wird über diesen Antrag entscheiden und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch einen solchen Strafbefehl erlassen. Der BKZW-Beschuldigte kann gegen einen solchen Strafbefehl ein Rechtsmittel einlegen. In einem solchen Fall kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der Beschuldigte ist dann wegen dieser Deliktsart vorbestraft. In einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass es zumindest in einem Fall zu einer öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen muss. Es bedarf einer öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme, damit auch die Öffentlichkeit den Sachverhalt & die Straftatbestände prüfen kann. Die Pforzheimer Bürger:innen haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was hier in der Goldstadt an Volksverhetzung betrieben wird. Pforzheim ist bunt und vielfältig. Solche Hassprediger haben hier nichts verloren. Noch immer treffen sich diese Hetzer an der Zerrenerstraße zu ihrem „Gottesdienst“. Es ist unerträglich, die Räumlichkeiten der BKZW beim täglich Rundgang durch die Stadt sehen zu müssen. Wir fordern deshalb den Vermieter auf, diese Räume zu kündigen. In Pforzheim darf kein Platz für Homo- und Pädohasser sein….
Im Zuge der Ermittlungen gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) muss das hiesige Amtsgericht über einen Strafbefehl entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers beantragt, einen Beschuldigten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro zu verurteilen – damit wäre der Betroffene vorbestraft. Eine rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts stehe noch aus. Dessen Direktor Oliver Weik gab keine Prognose, bis wann damit zu rechnen sei.
Gehetzt wird bereits seit 2021
Bereits seit Ende 2021 berichtet queer.de in einem eigenen Schwerpunkt über die radikale Sekte und ihre wiederholten Mordphantasien gegen LGBTI. Als ihr Wortführer gilt der selbsternannte Prediger Anselm Urban, der bereits vor zwei Jahren in der Video-Botschaft „Queer-Beauftragter Sven Lehmann – Repräsentant des Abschaums der Gesellschaft“ die Tötung des Grünen-Politikers und aller queeren Menschen im Land forderte. Der Strafverfolgung entzog sich Urban durch Flucht in die USA, wo er Unterschlupf bei seinen Glaubensgeschwistern der Faithful Word Baptist Church in Arizona fand.
Sein Exil hinderte ihn nicht daran, im März 2023 den Ableger der Sekte in Pforzheim zu eröffnen. Während Urban seine Hetze in Deutschland weiter über Videos verbreitete, säten Prediger wie Andy Shamoon oder „Bruder Moses“ ihren Hass gegen queere Menschen auch vor Ort.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=50179
Pressemeldung der beiden Grünen-Landtagsabgeordneten Felix Herkens und Oliver Hildenbrand: Diese „Baptistenkirche“ sei keine Kirche, sondern eine kriminelle Vereinigung
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 23 Februar 2024 ]
Hassprediger gegen Homo- und Pädosexuelle stoppen: Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beleidigung sowie Belohnung und Billigung von Straftaten laufen weiter
K13online hat von Beginn an darüber berichtet. Alle Online-News sind bis zum 12. Januar 2024 nicht mehr im Internet verfügbar. Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte unter Vertragsbruch die früheren Webseiten offline gestellt. Die letzten rund fünf Jahre können nicht mehr rekonstruiert werden, weil die Datenbanken verloren sind. Teilweise existieren die damaligen News als Printausgabe, die wir hier veröffentlichen:
Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hat ebenfalls die dpa-Meldung übernommen und berichtet:
https://www.pz-news.de/baden-wuerttemberg_artikel,-Gericht-muss-ueber-Strafe-gegen-Baptisten-entscheiden-_arid,2079212.html
Auch der SWR berichtet in einem Artikel und in einem TV-Betrag:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/antrag-auf-strafbefehl-pforzheim-baptistenkirche-zuverlaessiges-wort-100.html