Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft
Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….
Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte gebilligt.Mindeststrafe sinkt, Höchststrafe bleibt
Das Gesetz passt die Mindeststrafe für diese Delikte an, um mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen und das Strafmaß besser der Schwere des individuellen Falls anzupassen. Für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte ist nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten, für den Besitz und Abruf von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt unangetastet.Reaktion auf Probleme in der Praxis
In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte hätten sich Probleme gezeigt, seitdem diese Delikte im Jahr 2021 als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug eingestuft waren, heißt es in der Gesetzesbegründung. So sei es den Staatsanwaltschaften nicht möglich gewesen, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. In vielen Fällen sei von den Gerichten die Mindeststrafe als unverhältnismäßig und nicht schuldangemessen bewertet worden.So gebe es zahlreiche Beispiele, in denen Eltern oder Lehrer kinderpornographisches Material beispielsweise in Chatgruppen weitergeleitet hätten, um davor zu warnen, dass solches ihren Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern auf die Handys gelangt oder von ihnen geteilt worden sei. Auch die Jugendlichen selbst seien in der Regel nicht aus sexuellem Interesse, sondern aufgrund von Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben im Besitz solchen Materials.
Wie es weitergeht
Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1045/01.html#top-1
Reform von § 184b StGB: was das für laufende Ermittlungsverfahren bedeutet
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Anhand der sogenannten Befriedungsverbrechen kann der Staat den Anschein von Ordnung und Gerechtigkeit wahren, der in Wirklichkeit schon lange nicht mehr existiert, in einem System von Korruption und Ungerechtigkeit. Ein Beispiel währe hier die öffentliche Hinrichtung Sebastian Edathys.
Befriedungsverbrechen nach Michel Foucault sind Verbrechen, die entstehen, wenn Machtstrukturen versuchen, Ordnung und Disziplin in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Diese Verbrechen treten auf, wenn Autoritäten Maßnahmen ergreifen, um Unruhe oder Widerstand zu unterdrücken, oft unter dem Deckmantel der „Befriedung“ oder „Sicherheit“.
Foucault untersucht in seinen Werken, wie Macht und Wissen miteinander verknüpft sind und wie Institutionen wie Gefängnisse, Psychiatrien und Schulen dazu dienen, soziale Kontrolle auszuüben. Befriedungsverbrechen sind also Handlungen, bei denen die Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung selbst zu Formen der Gewalt und Unterdrückung werden. Dabei wird die Grenze zwischen legitimer Machtausübung und kriminellen Handlungen durch die Autoritäten verschwommen.
Ein Beispiel könnte die exzessive Polizeigewalt sein, die unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ausgeübt wird. Solche Handlungen werden oft als notwendig dargestellt, um die Gesellschaft zu „befrieden“, obwohl sie in Wirklichkeit Gewaltakte darstellen, die den Betroffenen Schaden zufügen und ihre Rechte verletzen.