Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 21 Mai 2024 ]

K13online-Rückblick auf den Besuch beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können

Aus aktuellem Anlass zum 24. Karlsruhe Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 erinnern wir an den K13online-Besuch beim Bundesverfassungsbericht im Jahr 2019. Vor fünf Jahren war das Thema “70 Jahre Grundgesetz”. In diesem Jahr lautet der Thema „Herausforderung Wohnen“.  Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und die Erste Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe Gabriele Luczak-Schwarz sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizministerin a. D. und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der Architekt Ole Scheeren und die Soziologin und Zukunftsforscherin Christiane Varga. Moderiert wird die Diskussion von dem Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks Jörg Schönenborn. Beim BVerfG sind zahlreiche Normelkontrollverfahren & Verfassungsbeschwerden gegen den § 184b StGB/§ 184l StGB anhängig. Auf K13online-Anfrage haben wir alle Aktenzeichen erhalten und konnten bei den jeweiligen Amtsgerichten die Begründungen zu der Verfassungswidrigkeit erhalten, die bei uns angefordert werden können. Alle News zu diesen Verfahren sind auf unserem neuen Weblog nicht mehr verfügbar, weil unser Ex-Webhoster GoDaddy u.a. auch die gesamte Berichterstattung auf kriminelle Weise offline gestellt hat. Das damalige News zum Verfassungsgespräch 2019 ist jedoch mit der Bildergalerie vom BVerfG im neuen Archiv auf die früheren Webseiten verfügbar…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-045.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


19. Karlsruher Verfassungsgespräch 2019 im Saal des Bundesverfassungsgerichts: 70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung? 23.05.2019
Artikel 1 des Grundgesetzes “Die Würde des Menschen ist unantastbar”: Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking nimmt am Verfassungsgespräch mit anschließendem Empfang & Buffet  teil und berichtet mit Fotoaufnahmen

Als weiterer Schritt zur journalistischen und persönlichen Anerkennung & Akzeptanz konnte Dieter Gieseking als Bürger der Bundesrepublik Deutschland neben rund 40 weiteren Bürgerinnen & Bürgern am gestrigen Verfassungsgespräch im Bundesverfassungsgericht teilnehmen. K13online stellt Fotoaufnahmen aus dem Sitzungssaal sowie dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, dem Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkuhle und dem Oberbürgermeister Frank Mentrup beim Eintrag ins Gästebuch der Stadt Karlsruhe bereit. Bereits vor Beginn der Veranstaltung zu “70 Jahre Grundgesetz” gab Dieter Gieseking auf dem Schlossplatz einem Kamerateam von Baden.tv ein kurzes Statement, welches allerdings im Beitrag nicht verwendet wurde. Schon vor der Einlasskontrolle hatten Überprüfungen der Personalien aller eingeladenen Bürger stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass Dieter Gieseking über eine journalistische Webseite zum Pädophilie-Thema verfügt, worauf er seine Teilnahme in einem News angekündigt hatte. Es gab ein Gespräch mit einem Beamten der Bundespolizei, der Dieter Gieseking einen reservierten Platz im Sitzungssaal zugewiesen hat. Im Anschluss an das Verfassungsgespräch gab es einen Empfang der Stadt Karlsruhe. Den eingeladenen Bürgerinnen & Bürgern wurde ein leckeres Buffet gereicht. Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können. Die Würde des Menschen ist auch für einen Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen unantastbar. Zur Bildergalerie gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

https://archiv.krumme13.net/newsb3a5.html?s=read&id=3873

2 Antworten zu “Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht”

  1. Zitate 75 Jahre Grundgesetz

    “Wenn es einen ethischen und juristischen Ort gibt, an dem das Totschlagargument „Opferschutz vor Täterschutz“ (Pädophile werden unabhängig von ihren tatsächlichen Taten pauschal als gefährlich eingestuft und Tätern gleichgesetzt) und der Durchsetzungs-Generalschlüssel „Kinderschutz“ zurückgewiesen und eingehegt werden kann, dann ist es eben der unantastbare Wert- und Achtungsanspruch des noch so verachteten Einzelnen und der noch so verachteten Gruppe, zu der er gezählt wird.

    Den Schutz des Artikel 1, Absatz 1, die absolute Menschenwürdegarantie, hat in einer beliebigen Zeit stets gerade derjenige am Nötigsten, dem am meisten Abscheu und Verachtung entgegengebracht wird. Zufälligerweise sind das heute Pädophile.

    In der Praxis ist es mit der Realisierung dieses Schutzversprechens für die Meistverachteten aber schwierig. Gerichtlich durchsetzen kann man den Schutz nur, wenn man bereit ist, ihn vor Gericht mit seinem bürgerlichen Namen einzuklagen. Das ist angesichts des Stigmas ein hohes persönliches Risiko. Natürlich braucht man neben Mut auch viel Geduld (Verfahrensdauern von 3-5 Jahren sind üblich) und Geld für Anwälte. Auch hierfür würde ich mir eigentlich eine Verbesserung wünschen.

    Das Grundgesetz ist nicht perfekt. Aber ich bin froh, dass wir es haben. Und das nicht etwa nur aus Eigeninteresse, auch wenn es ein Eigeninteresse gibt, und seine es nur das Interesse an einer Hoffnung auf irgendwann einmal bessere Zeiten, die ich mit am Grundgesetz festmache.

    Für mich ist „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ein Leitsatz im Range eine Glaubensbekenntnisses, mit dem eben nicht nur die jeweils eigene Menschenwürde gemeint ist, sondern ganz klar und unmissverständlich immer auch die Menschenwürde des anderen. Jedes anderen.”

    Quelle: https://paedoseite.home.blog/2024/05/23/75-jahre-grundgesetz

    • Eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Art. 1 GG und damit verbundenen Diskrimminierungsschutzes ist schon seit langer Zeit überfällig. Unabhängig von § 176 ff StGB müssen Pädophile grundsätzlich vor Diskrimminierung im GG geschützt werden. Dazu bedarf es keiner Reform im Sexualstrafrecht. Es geht um den Schutz der sexuellen Identität der Pädophilie. Politisch läuft eine Petition an den Bundestag. Darin wird gefordert, die sexuelle Identität als weiteres Merkmal ins GG aufnimmt, wobei die Pädophile mit eingeschlossen wird.

      Bei Beschwerden an das BVerfG bedarf es mindestens einem namentlichen Beschwerdeführer, der sich wegen seiner Pädophile in seinen Grundrechten verletzt sieht. Eine solche Verfassungsbeschwerde(VB) kann im Prinzip nur dann Erfolgsaussichten haben, wenn diese von einem guten Verfassungsrechtler(Rechtsanwalt:In) eingereicht wird. Diesen zu finden, ist äußerst schwierig bis fast unmöglich. Jedenfalls hatte K13online in anderer Sache bei mehreren Anwälten angefragt gehabt, jedoch Absagen erhalten. Ein weiteres Problem besteht bei den finanziellen Mittel für das Anwaltshonorar, welches bei mehreren Tausend Euro liegt. Dieses könnte nur dann aufgebracht werden, wenn es ausreichende und kollektive Solidarität in der Pädophilenszene & bei Sympathisanten geben würde. Diese Notwendigkeit ist hier jedoch nicht erkennbar. Kann sich aber in Zukunft zum Positiven wandeln…

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