Strafbefehl(Anklage) gegen „Bruder Andy“ verlesen: Verteidiger Frank Herrmann will Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist
Mit einem großen Medienaufgebot & voll besetzten Gerichtssaal hat der Prozess gegen den österreichischen Hass-Prediger „Bruder Andi“ begonnen. Der feige Angeklagte war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Sein Verteidiger Frank Herrmann scheiterte mit seinen Antrag, den Strafbefehl(Anklage) nicht zu verlesen und das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt und der Verteidiger boten einen Schlagabtausch darüber, ob das Amtsgericht Pforzheim zuständig ist. Die Hass-Predigt richtet sich primär gegen homosexuelle Menschen: „Wir wollen nicht, dass sie mit Kindern sind, alle Homos und andere Geschlechter.“ Die Homos hassen sich selbst und sollen in die Hölle. Sie haben eine verdorbene Gesinnung. DAS ist der Wille Gottes. Sie haben den Tod verdient. Die Rede ruft zu Straftaten auf. Amtsrichterin Kräßig terminiert den Folgetermin auf den 5. Dezember um 13 Uhr. Am 2. Verhandlungstag wird die Predigt bzw. das Video, welches bei YouTube ins Internet gestellt wurde, in Augenschein genommen. Der Verteidiger Frank Herrmann will eine Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. Im Gerichtssaal anwesend waren u.a. auch Vertreter der Homosexuellen in Pforzheim. Weiter der konservative Theologe Lothar Gassmann. Sogar Teilnehmer des Nazi-Fackelaufzugs am 23. Februar auf dem Wartberg waren gekommen. Andererseits waren auch Organisatoren der Corona-Demos als Prozessbeobachter anwesend. Journalisten/Innen der lokalen und regionalen Presse berichten: Pforzheimer Zeitung(PZ-News), Badische Neuste Nachrichten(bnn), SWR-Aktuell sowie der Landtag von Baden-Württemberg. dpa berichtet bundesweit: BILD, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung, Die WELT, Queer.de und viele mehr. Auch am nächsten Prozesstag ist mit einem großen Interesse der Mainstream-Medien zu rechnen. K13online wird ebenfalls LIVE dabei sein….
K13online Prozessbericht
Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Einzelrichterin Kräßig stellt der Verteidiger(Frank Hermann) des Angeklagten „Bruder Andy“ den Antrag, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu verlesen. Der Strafbefehl sei wegen Rechtsfehler unwirksam und das Amtsgericht Pforzheim sei nicht zuständig. Die Hasspredigt sei durch die Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der Staatsanwalt widerspricht. Die Amtsrichterin verkündet den Beschluss: Der Strafbefehl wird verlesen, weil Bestandteil der Hauptverhandlung. Der Feigling „Bruder Andy“ war nicht zum Prozess erschienen.
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift(Strafbefehl): Bei einer „Predigt“ in den Räumlichkeiten der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ an der Zerrennerstraße in Pforzheim hat der österreichische Angeklagte am 17. Februar 2023 den Straftatbestand der Volksverhetzung & Beleidigung erfüllt. Die Predigt wurde bei YouTube in einem Video hochgeladen und damit der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Hassrede richtet sich primär gegen Homosexuelle. „Wir wollen nicht, dass sie mit Kindern sind, alle Homos und andere Geschlechter.“ Die Homos hassen sich selbst und sollen in die Hölle. Sie haben eine verdorbene Gesinnung. DAS ist der Wille Gottes. Sie haben den Tod verdient. Die Rede ruft zu Straftaten auf. Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Pforzheim, weil die Rede hier stattgefunden hat….
Der Verteidiger bestreitet erneut die Zuständigkeit des Pforzheimer Gerichtes. Sein Mandant wird keine Aussage zur Sache machen. Auch keine Verlesung durch seinen Verteidiger.
Die Amtsrichterin hat lediglich eine Zeugin geladen. Diese gehörte zur Sekte, aber geht dort nicht mehr hin. Man habe dort gesungen und die Bibel gelesen. Es waren oft 20 Hänger gekommen. Die Tür zu den Räumlichkeiten war offen und Jedermann/Frau konnte teilnehmen. Der Titel der besagten Predigt war: Gott hasst Menschen. Danach sei man in die Stadt zum Seelengewinnen gegangen…
Der Staatsanwalt bietet dem Verteidiger an, sich bei dem Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtfolge zu beschränken. Damit würden die Tagessätze gesenkt, sodass der Angeklagte nicht vorbestraft wäre. Der Verteidiger lehnt dieses Angebot ab: Es geht nicht um das Geld, sondern um eine Grundsatzentscheidung. Das große Medieninteresse hat eine öffentliche Wirksamkeit. Er verweist auf das Grundgesetz der Religionsfreiheit. Der Anwalt hält es für notwendig, einen Sachverständigen damit zu beauftragen.
Nach einem Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Staatsanwalt wird sich mit der Amtsrichterin darüber geeinigt, die Predigt in Form des Videos, in Augenschein zu nehmen. Der Verteidiger weißt daraufhin, dass der gesamte Kontext der Predigt angeschaut werden muss. Dabei soll geklärt werden, ob die Hetze gegen Homosexuelle so in der Bibel steht und damit legitimiert wäre.
Amtsrichterin Kräßig schließt den 1. Verhandlungstag und terminiert die Fortsetzung der Hauptverhandlung auf den 5. Dezember um 13 Uhr.
Der Angeklagte selbst ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht erschienen. Der 32-jährige Mann, der in Österreich lebt, ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft dem Prediger vor, im vergangenen Jahr vor der religiösen Gemeinschaft der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Der Staatsanwalt zitierte aus einer Predigt des Angeklagten: „Diese Menschen haben den Tod verdient und sollten vom Staat vernichtet werden.“ Die Predigt sei anschließend ins Internet gestellt und gestreamt worden.
Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, die Rede des Angeklagten sei im Juni 2023 live ins Internet übertragen worden und eine Aufzeichnung anschließend abrufbar gewesen. Darin stelle der Mann das Existenzrecht Homosexueller als gleichwertige Mitmenschen in Abrede. Eine Aussage sei als Aufruf zu verstehen, Homosexuelle zu töten. Die Zahl der Zuschauer im Netz sei nicht zu begrenzen. Daher sei dies geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Aus Sicht des Verteidigers sind einige der beanstandeten Zitate aus dem Zusammenhang gerissen. Daher sei die Bewertung eines Experten wichtig. Vor Mitgliedern der Gemeinschaft gehöre es zur Persönlichkeitsentfaltung, seine Gedanken teilen zu können. Der Strafbefehl gehe nicht darauf ein, wer das Video hochgeladen habe, und sei daher unwirksam.
Titel der Rede oder Predigt: „Gott hasst Menschen“
„Gott hasst Menschen“ – so heißt die Rede oder Predigt, um deren Passagen es bei der Verhandlung geht. Wie Staatsanwalt Adrian Hepworth ausführte, habe der Beschuldigte diese am 11. Juni 2023 in den Räumlichkeiten der sogenannten „Baptistengemeinde Zuverlässiges Wort“ in der Pforzheimer Zerrennerstraße gehalten. Zudem sei das Video bei der Video-Plattform Youtube verfügbar gewesen.
In der Rede habe der Beschuldigte das Existenzrecht Homosexueller in Abrede gestellt. So habe er erklärt, es sei der „Wille Gottes“, dass diese Menschen zugrunde gehen. Sie hätten „den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat vernichtet werden“. Durch die Äußerungen sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Da aber ohnehin eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin verhindert ist, weswegen an diesem Tag kein Urteil ergehen kann, und die Verteidigung einen Gutachter will, setzt die Richterin einen neuen Termin an, in einem etwas kleineren Saal. Trotz des großen Medienandrangs, und auch eine interessierte Pforzheimer Öffentlichkeit ist zugegen. Homosexuelle darunter, die der Fall interessiert, andererseits häufige Teilnehmer montäglicher Corona-Demos und weiterer Kundgebungen, auch einer, den man viele Jahre lang beim Nazi-Fackelaufzug am 23. Februar auf dem Wartberg sehen konnte. Unter den Prozessbeobachtern ist auch der konservative Theologe Lothar Gassmann, gegen den sich auch schon Tötungsaufrufe des „Zuverlässigen Worts“ richteten. Er wundert sich, dass die entsprechenden Videos immer noch online stehen dürfen.
Bundesweite Medien
https://www.queer.de/detail.php?article_id=51731
… und viele weitere mehr…
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