Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“
Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) sind seit der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) im Jahre 2021 förmlich aus dem Boden geschossen und zu einer Art von Volkssport geworden. Die mit Abstand größte und reichweiten stärkste Gruppe von Pedo-Hunters ist die „Einhorncrew“ unter der Führung von Nick Hein. Gleich gefolgt von „Marvin 404“. Zahlreiche Einzeljäger & Gruppen der Neonazis und fanatischen „Kinderschützern“ folgen diesen abscheulichen Beispielen. Das Rechtsportal Legal Tribune Online(LTO) & der Strafverteidiger Nikolai Odebralski hat sich nun auch mit der strafrechtlichen Verfolgung dieser Menschenjäger der Selbstjustiz beschäftigt: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen. Inzwischen hat sich sogar die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus geäußert: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“. Im aktiven Kampf gegen alle Pädophilenjäger erkennt K13online jedoch ein primäres Problem hinsichtlich der verfolgten Opfer, die den Pedo-Hunters in die Falle gegangen sind. In zu vielen Fällen fehlt es den betroffenen Opfern an Mut, gegen die Fallersteller strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen. Die Pädophilenjäger wissen von den Ängsten der Betroffenen und nutzen diese scharmlos aus. Wir möchten die Opfer ermutigen, Strafanzeigen zu erstatten & Zivilklagen gegen die kriminellen Täter einzuleiten. Neben guten Rechtsanwälten bieten auch wir unsere Hilfestellungen an. Denn mit „Kinderschutz“ vor sexualisierter Gewalt hat eine solch widerwärtige Jagd absolut nichts zu tun, sondern dient lediglich der medialen Selbstdarstellung & Vermarktung, die wir auf das Schärfste verurteilen…
Welche Delikte in Frage kommen
Insgesamt hängt die mögliche Strafbarkeit natürlich von der konkreten Vorgehensweise im Einzelfall ab. Schaut man sich die Videos der „Pedo-Hunter“ und die mediale Berichterstattung an, gibt es einige Tatbestände, deren mögliche Verwirklichung sich in solchen Sachverhalten immer wieder aufdrängt.
In Betracht zu ziehen sind speziell bei den Mitgliedern der „Einhorncrew“ zunächst durch die Veröffentlichung der selbst gedrehten Videos, Straftaten gegen die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, namentlich §§ 201 Abs. 1 Nr. 1, 201a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Außerhalb des StGB kommen die §§ 22, 23, 33 Abs. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) in Betracht.
Darüber hinaus kommen bei einer Konfrontation immer auch Delikte aus dem Bereich der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit in Betracht, insbesondere §§ 223, 239 Abs. 1, 240 Abs.1, 2 StGB. Auch denkbar ist die Verwirklichung von Beleidigungsdelikten nach §§ 185 ff. StGB. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend, die Fälle sind vielschichtig.
UMSKM: „Professionalität geboten, nicht selbsterklärte Scheriffs“
Wie auch immer: Fest steht, dass sich selbsternannte Pädophilenjäger jedenfalls auf der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen und teilweise tatsächlich diverse Straftatbestände verwirklichen. Dies hängt stets von dem konkret in Rede stehenden Vorgehen ab und ist somit eine strafrechtlich komplexe Einzelfallfrage.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus hat daher auch aus Strafverteidigersicht Recht, wenn Sie gegenüber LTO fordert, dass Ermittlungen zwingend durch die staatlichen Ermittlungsbehörden durchgeführt werden müssten. Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden. „Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt braucht Professionalität und Rechtsstaatlichkeit, nicht selbsterklärte Scheriffs, die ihr Handeln in rechtlichen Grauzonen publikumswirksam vermarkten“, so Claus.
Bernard E. Harcourt,Jurist und Politikwissenschaftler, führt in seinem 2019 auf Deutsch erschienen Buch, „Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger“, aus, dass der Krieg der westlichen Welt, also auch Deutschlands, gegen Minderheiten in der Bevölkerung dem alleinigen Zweck der eigenen Herrschaftssicherung dienen. Es geht beim Kampf gegen Pädophilie, beim Kampf gegen Corona, beim Kampf gegen den Klimawandel, beim Krieg gegen Pädophile allein darum, das Gros der Bevölkerung hinter sich zu vereinen. „Wir“ gegen „Die“. Das sicher den Machterhalt.
Harcourt:“ Auch David Galula
hat sich in diesem Sinne geäußert. »Das Ziel ist die Bevöl-
kerung«, so notiert dieser. »Und die Bevölkerung ist gleich-
zeitig die eigentliche Kampfzone.<<" Diese erste Lektion ha-
ben die Franzosen in Algerien und später die Amerikaner
in Vietnam auf schmerzhafte Weise lernen müssen. Galula
hat diesen Punkt bereits in seinen Memoiren aus dem Jahr
1963 vorgebracht, wo er betonte, dass »die Unterstützung
durch die Bevölkerung der Schlüssel zum ganzen Problem
war, für uns ebenso wie für die Rebellen«. Doch irgendwann
war diese Lektion eben tatsächlich gelernt, und die allge-
meine Bevölkerung erlangte für die Theorie der Aufstands-
bekämpfung zentrale Bedeutung. In einer kurzen »Zusam-
menfassung hebt General Petraeus' Feldhandbuch hervor,
dass »COIN [counterinsurgency; die Aufstandsbekämpfung]
ein Kampf um die Unterstützung der Bevölkerung ist«.24 Der
wesentliche Kampf dreht sich demnach also um die breite
Masse." (Harcourt,2019)