K13online Petitionen Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG): CORRECTIV deckt Falschdarstellungen von „anonymousnews & Tichys Einblick“ & weiteren Personen/Stellen auf
Die FAKTENCHECK-Redaktion von CORRECTIV hat zu den zahlreichen FakeNews & Lügen im Internet über die beiden Petitionen von K13online „Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“ einen wahrheitsgemäßen Artikel veröffentlicht. Die dortige Journalistin Paulina Thom hatte u.a. auch bei uns angefragt und ausführliche Antworten erhalten. Damit sind die LÜGEN & die FakeNews zwar (noch) nicht völlig aus der Welt geschafft, aber die Wahrheit gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Erneut werden wir die betroffenen Lügen-Medien als Geschädigte abmahnen und zu Richtigstellungen auffordern. Die Falschmeldungen haben im Prinzip genau das Gegenteil erreicht, was deren Zielsetzung war. Die Petitionen und das Projekt K13online hat einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht. Über die lobenswerten Zielsetzungen von CORRECTIV zitieren wir: „Für einen faktenbasierten Diskurs – Fakten sind die Grundlage informierter Entscheidungen in unserer Demokratie. Gezielte Desinformation, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten sorgen für Hass und Respektlosigkeit in öffentlichen Debatten. Wir wollen dem mit Fakten entgegenwirken und so gegen die Spaltung unserer Gesellschaft vorgehen. Mit einer eigenständigen Faktencheck-Redaktion setzen wir uns gegen Falschinformationen ein, decken Halbwahrheiten und Gerüchte auf und bieten Kontext an. Zum Artikel bei FAKTENCHECK gelanden sie mit einem Klick auf weiterlesen und über einen Link…
Auf der Seite Openpetition, auf der laut Gieseking die Petition an den Bundestag im Wortlaut zu finden ist, steht als Forderung: „Die Kinderrechte gehören in Artikel 6 des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität gehört in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Beide Grundgesetzänderungen sind auch mit der sexuellen Selbstbestimmung verbunden.“
In der Petition von Februar 2021 kommt der Begriff Pädophilie nicht vor. Auf Nachfrage schreibt uns Gieseking, er habe seine Petition mehrfach ergänzt. In der Rubrik Neuigkeiten auf der Webseite Openpetition schreibt er etwa im April 2024, dass seine Petition auch „die sexuelle Identität der Pädophilen“ miteinschließe. Auf unsere Frage, was der Zweck der Petition gewesen sei, antwortet Gieseking, dass zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auch deren „sexuelle Selbstbestimmung“ gehöre und die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden soll……
Koalitionsvertrag will Grundgesetz um Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität erweitern – nicht aber Pädophilie
Mit dem Gleichstellungsgesetz – wie bei Anonymousnews behauptet – hat die Petition von Gieseking nichts zu tun. Das Gleichstellungsgesetz betrifft die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes. Giesekings Petition fordert im Hinblick auf die sexuelle Identität eine Änderung des Gleichheitssatzes im Grundgesetz. Darin heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
FakeNews(u.a.)
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/paedophilen-petition-im-bundestag
https://www.anonymousnews.org/deutschland/gleichstellungsgesetz-sex-mit-kindern-bald-straffrei
Wie uns Richard Lemke, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung und Professor an der Hochschule Merseburg, am Telefon erklärt, ist die Pädophilie aus Sicht der Sexualwissenschaft keine gleichwertig anerkannte sexuelle Identität. Der zentrale Unterschied sei laut Lemke, dass bei der Pädophilie ein einwilligungsfähiges Sexualobjekt fehle. Sexualpsychologisch gesehen, sei die Pädophilie eine Störung der Sexualpräferenz, die auch entsprechend klassifiziert sei.
Kinder, also Minderjährige unter 14 Jahren, haben laut Gesetzgeber ihre Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch nicht entwickelt. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind immer strafbar. Auch dann, wenn das Kind vermeintlich einverstanden ist oder die sexuelle Handlung sogar veranlasst. Geregelt ist das in Paragraph 176 des Strafgesetzbuches.
Unabhängig von den beiden Petitionen widersprechen wir Prof. Dr. Richard Lemke: https://www.richardlemke.de/zur-person
Zum Einen gibt es eine neue Fassung in der ICD 11(6D32): https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html Demnach wird die Pädophilie nur noch dann als Störung der Sexualpräferenz eingestuft, wenn der Pädophile darunter leidet(Suizid) oder/und eine Gefahr für Dritte(Kinder) darstellt. Damit fällt ein großer Teil der Pädophilenszene nicht mehr unter die neue ICD 11.
Zum Anderen geht es bei pädosexuellen Beziehungen/Kontakte NICHT um ein einwilligungsfähiges Sexualobjekt(Kind). Kinder als Objekte können nicht einwilligen. Wohl aber können Kinder zumindest ab dem Alter von 12 Jahren in einvernehmliche sexuelle Beziehungen einwilligen. Auch dann, wenn der Gesetzgeber das Gegenteil behauptet. Immerhin wird erwähnt, dass es diese Einvernehmlichkeit gibt oder sogar von den Kindern selbst veranlasst wird.
Da es in der Leitpetition nicht um Pädophilie als sexuelle Identität gegangen sei, bat Gieseking laut eigener Aussage den Ausschuss darum, diesen Teil getrennt zu beraten. Der Bundestag widerspricht auf Anfrage und schreibt: „Die weitere Behandlung als Einzelpetition erfolgte nicht aufgrund der Bitte des Petenten, sondern wegen der in den Nachträgen des Petenten deutlich gewordenen, abweichenden Zielsetzung der Petition im Vergleich zu der zunächst zugeordneten Leitakte.“ Wie wir am Anfang des Faktenchecks erklärten, kam das Wort Pädophilie in Giesekings ursprünglicher Petititon nicht vor, er passte sie jedoch mehrfach an.
Der Darstellung des Bundestages bzw. des Petitionsausschusses wird vom Petenten Dieter Gieseking erneut widersprochen: Die Initiative, meine Petition von der Leitpedition zu trennen, ging von mir aus. In meinen Ergänzungen hatte ich mehrfach darum gebeten. Durch die Umsetzung der Trennung wurde meiner Bitte nachgekommen.
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Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher(Galileo Galilei)
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K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen
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u.v.a.m…
Herzlichen Dank an Correctiv.
Fake-News sind der Tod für eine demokratische Gesellschaft.