K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 10 Oktober 2024 ]

Damaliger Klassenlehrer sagt als Zeuge aus: Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen

Der Prozess um einen 36-jährigen Syrer, der einen 14-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll und mit 16 Jahren den gleichen Jugendlichen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, endet vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim mit einem FREISPRUCH. Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!! Aus Anlass dieses Prozesses weist K13online daraufhin: Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. Der § 176 ff StGB, worin es um Kinder unter 14 Jahren geht, war bei diesem Prozess nicht relevant. Wäre der Junge damals 13 Jahre gewesen, dann hätte es keinen Freispruch gegeben, weil der Gesetzgeber auch Einvernehmlichkeit mit Strafe bedroht. Eine solch starre Schutzaltersgrenze ist völlig absurd. K13online fordert deshalb seid dem Bestehen, diese vollkommen realitätsfremde Altersgrenze auf 12 Jahre zu senken. Jungen und auch Mädchen können in diesem Alter selbst Entscheidungen über ihr Sexualverhalten treffen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sowie der Strafvollzug werden sich bei einer solchen Legalisierung Abertausende von unnötigen Verfahren ersparen…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Gerichtstermin 10. Oktober waren sechs Zeugen geladen. Drei Zeugen waren nicht erschienen und auf diese Aussagen wurde verzichtet. Dazu gehörten auch zwei Polizeibeamte. Es wurde lediglich der Abschlussbericht verlesen. Von der hiesigen Lokalpresse war nur ein Journalist der Badischen Neusten Nachrichten(Pforzheimer Kurier) anwesend. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte keinen Journalisten entsandt, obwohl in der PZ bereits zwei Artikel erschienen sind. 

Als 1. Zeugin wurde die Mutter des mutmaßlichen „Opfers“ von Richterin Bender befragt. Der Sohn war bei der angeblichen sexuellen Belästigung im Jahre 2019 erst 14/15 Jahre und bei dem mutmaßlich erzwungenen Oralsex im Jahre 2021 schon 17 Jahre alt. Der damalige Jugendliche ist heute 20 Jahre alt und erkennbar transsexuell. Als Jugendlicher hatte er seine Homosexualität offen zur Schau gestellt. Die Mutter erläutert die Vorgänge, die ihr vom Sohn erzählt wurden. Demnach soll der angeklagte Syrer den Sohn mehrfach verfolgt haben. Ein Mann soll den Sohn zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Polizei habe Sperma auf einem Treppeneingang gefunden. Bei der Aussage der Mutter wird deutlich, dass Sie ihrem Sohn Glauben schenkt und eine Verurteilung erwartet. Die Mutter war es auch, die ihren Sohn zu einer Strafanzeige gedrängt hat. 

Der 2. Zeuge war damals der Klassenlehrer des Jugendlichen. Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen. An dem besagten Tag im Jahre 2019 kam er zuspät in den Unterricht. Er erzählte dem Lehrer, dass ihn ein fremder Mann in einen Kellereingang geschleppt und Ihn dort zum Oralverkehr bezwungen haben soll. Der Lehrer hatte dann die Polizei informiert. Das Gleiche erzählte der Jugendliche auch der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, widersprach er sich und stellte diese Behauptung nicht mehr auf. 

Beim 3. Zeugen ging es um einen sehr guten Freund des Jugendlichen. Der heute 17-jährige Zeuge gab an, dass sein Freund ihn auf einen Mann hingewiesen hatte, der ein Vergewaltiger sei. Der Zeuge konnte den Mann jedoch nicht beschreiben, obwohl dieser auf der Anklagebank sitzt. Von der mutmaßlichen „Tat“ wußte der Zeuge nichts. 

Im Anschluss wurde von Richterin Bender der Abschlussbericht der ermittelnden Polizeibeamten verlesen, die nicht zum Gerichtstermin erschienen waren. 

Am Richterpult wurden einige Fotos inaugenschein genommen. Dabei waren auch Bilder, die den Jugendlichen zeigten. Verletzungen waren darauf nicht zusehen.

Der Sachverständige stellte im Ergebnis fest, dass die §§ 20 und 21 StGB sowie der § 64 StGB nicht in Betracht kommen. Damit ist der Angeklagte nicht schuldunfähig oder gemindert schuldfähig und somit gibt es auch keinen Maßregelvollzug. Am Gerichtstermin 30. September ging es ausschließlich um die Schuldfähigkeit des Mannes. 

Die Beweisaufnahme wurde um 12:30 Uhr abgeschlossen und die Sitzung wurde bis 14 Uhr unterbrochen. Die Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus diesem Grunde bleiben bei unserer Berichterstattung Informationslücken, die nicht geschlossen werden können.  

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht verkündet das mündliche Urteil: FREISPRUCH

Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben.

Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!!

K13online Anmerkungen

Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bei der Schilderung der Taten durch den Geschädigten habe die Kammer aber im Kerngeschehen erhebliche Widersprüche entdeckt.

Es seien keinerlei Spuren des von ihm behaupteten Festhaltens durch den Täter entdeckt worden. Vom mutmaßlichen Opfer benannte Zeugen hätten nicht objektivierbare Schilderungen des Kerngeschehens abgegeben.

Auf der Kellertreppe, auf der die Tat stattgefunden haben soll, seien sicherlich Spermaspuren entdeckt worden, deren DNA dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Die hätten dorthin aber auch bei einvernehmlichem Oralverkehr landen können.

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/freispruch-in-pforzheim-gericht-zweifelt-an-aussagen-in-vergewaltigungsprozess


K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 05 September 2024 ]
Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

https://www.krumme13.net/2024/09/k13online-prozessbeobachter-angeklagter-syrer36-stellt-vor-dem-landgericht-karlsruhe-pforzheim

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 26 August 2024 ]
Staatsanwältin Landau verlaß die Anklageschrift: Anerkannter Asylbewerber(36) aus Syrien soll gegen den erkennbaren Willen eines 14 bis 16-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen haben

https://www.krumme13.net/2024/08/k13online-prozessbeobachter-pforzheimer-zeitungpz-news-badische-neuste-nachrichtenbnn-berichten-ueber-anklage-am-landgericht-karlsruhe-pforzheim

 

1 Antwort zu “K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten”

  1. „Bei den ersten zwei Anklagepunkten blieb bis zum Schluss unklar, ob der 36-jährige Angeklagte überhaupt beteiligt war, wie Pressestaatsanwalt Christian Schwab der PZ nach dem komplexen mehrtägigen Verfahren erläuterte. Im dritten Fall sei die Aussage des Angeklagten nicht zu widerlegen gewesen, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien.“

    https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Freispruch-fuer-36-jaehrigen-Angeklagten-Sex-mit-14-Jaehrigem-war-keine-Straftat-_arid,2125164.html

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