NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 12 März 2025 ]

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://x.com/MdlBehrendt/status/1899410724230713594

 

 

 

 

 

 

 

Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_02500/00001-00500/19-00091.pdf 

Grundsätzlich gilt: Laut Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages berät der Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss über Immunitätsangelegenheiten. In der Geschäftsordnung (§ 61) heißt es: „Wird eine Entscheidung des Landtages nach Artikel 15 der Verfassung beantragt, so berät darüber zunächst der Geschäftsordnungsausschuss. Ob die Aussetzung eines Verfahrens nach Artikel 15 Abs. 3 der Verfassung verlangt werden soll, kann der Geschäftsordnungsausschuss auch von sich aus beraten. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt dem Landtag in einer Beschlussempfehlung die Entscheidung vor. Dieser entscheidet in einer Beratung.“

https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/rechtsvorschriften/GO_LT_nach_AEnderung_19-00052_01.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darin schreibt die 40-jährige Behrendt: „Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität“. Zudem führt sie weitere Beispiele für die Gefahr aus, die sie mit der Flagge verbindet: „das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“ Unter dem Post angehängt ist ein Bild, wonach die schwarz-rot-goldene Fahne Deutschlands ihre Farben repräsentiere – die Regenbogenflagge hingegen nicht.

Eine Demonstrationsteilnehmerin der Pride mit der „Progressive Pride Flag“ in Köln – dort, wo einst „MAP“-Personen mitliefen, also Menschen, die sich von Minderjährigen angezogen fühlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Behrendt verwies darauf, dass man ihre Meinung nicht teilen müsse, sie aber zu dem Themenkomplex seit Jahren arbeite und etwa Kleine Anfragen verfasste: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden.

https://www.nius.de/gesellschaft/news/staatsanwaltschaft-goettingen-afd-vanessa-behrendt-volksverhetzung-regenbogen-lgbtq/136ebf66-da49-44f4-b978-a90b9f4e24fd

K13online Gegendarstellung & Richtigstellung

Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Die BILDzeitung hatte als Erstes berichtet, gefolgt von mehreren Homo-Webseiten. 

Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Beides war ein einmaliges Ereignis gewesen. 

Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Es gibt auch keine Lobbygruppe von Pädophilen. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


STOPPT die AfD im Landtag von Niedersachsen: Die LÜGEN der Abgeordneten Vanessa Behrendt sind eine Schande im demokratischen Parlament

 

3 Antworten zu “NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung”

  1. Staatsanwaltschaft sieht Herabwürdigung der LGBTQ-BewegungEin Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte dem NDR Niedersachsen, dass die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes nicht gegeben sei, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung seitens Behrendt handeln würde. Durch den Post auf „X“ sollen dem Sprecher zufolge Mitglieder der LGBTQ-Bewegung in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden. Dadurch bestehe der Verdacht der Volksverhetzung.

    https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-verdacht-der-volksverhetzung-ermittlungen-gegen-afd-politikerin-100.html

    „X“ hat Post wegen Verstoßes gegen EU-Gesetze zurückgezogen
    Der Post der Familien- und frauenpolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion ist mittlerweile durch „X“ wegen Verstöße gegen EU-Gesetze zurückgezogen worden. Es sind allerdings noch Screenshots von dem Beitrag im Umlauf. Ob es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht klar. Zunächst sei Behrendt nun rechtliches Gehör gewährt worden, so der Sprecher.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Verdacht-der-Volksverhetzung-Ermittlungen-gegen-AfD-Politkerin,behrendt168.html

  2. ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur(dpa)übernommen:

    „Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die AfD-Landespolitikerin Vanessa Behrendt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die dort angesiedelte niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ermittelt demnach gegen Behrendt wegen eines Beitrages auf der Plattform X.

    Im Oktober 2024 soll die Landtagsabgeordnete Behrendt in dem Beitrag unter anderem die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Daher stehe sie im Verdacht, Angehörigen sexueller Minderheiten Pädophilie unterstellt zu haben. Die Regenbogenfahne wird vor allem von Angehörigen sexueller Minderheiten wie lesbischen, schwulen oder transsexuellen Menschen genutzt, um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung zu fordern. X hat Behrendts Beitrag inzwischen wegen Verstößen gegen EU-Gesetze zurückgezogen.

    AfD-Politikerin: „Aussage ist zulässige Meinungsäußerung“
    „Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäußerung“, hält die Helmstedter AfD-Politikerin und Familien- und frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion dem laut einer Mitteilung entgegen. Sie gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

    Es handele sich um ein „offensichtlich politisch motiviertes Verfahren“ gegen sie, behauptet Behrendt ohne weitere Belege. Rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Göttingen würden geprüfte, ergänzte ihr Anwalt Markus Haintz laut der Mitteilung der AfD.

    Behrendt sagte weiter, die ZHIN stehe zu Recht in der Kritik. Kürzlich hatte US-Vizepräsident J.D. Vance nach einem Beitrag des US-Senders CBS die Arbeit der Einrichtung kritisiert. Jemanden zu beleidigen sei seiner Auffassung nach – anders als nach deutscher Rechtslage – kein Verbrechen, schrieb Vance auf X.

    Staatsanwaltschaft ermittelte bereits gegen Behrendt
    Vor gut einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Untreue-Ermittlungen gegen Behrendt eingestellt. Ihr sowie dem inzwischen aus der AfD ausgetretenen Jozef Rakicky war vorgeworfen worden, Wahlkampfmittel unzulässig abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen gegen Behrendt hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, hieß es damals. Gegen Rakicky wurden die Ermittlungen demnach wegen geringer Schuld eingestellt.

    © dpa-infocom, dpa:250312-930-401463/1

    https://www.zeit.de/news/2025-03/12/volksverhetzung-ermittlungen-gegen-afd-politikerin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.