Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt
Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….
Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Geplante Entscheidungen für das Jahr 2025
Zweiter Senat: Berichterstatter BVR Offenloch
2 BvR 1096/22
2 BvR 1097/22
Verfassungsbeschwerden gegen das in § 184l Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, das als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
Ankündigung unter laufender Nummer 24:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html
Wenn der Paragraf 184l StGB durch unser „wundervolles Bundesverfassungsgericht“ aufgehoben werden sollte, so hole ich mir schleunigst eine Plastikpuppe mit „kindlichem Erscheinungsbild“: Gilt hier auch die Baby Born-Puppe ?
K13online Anmerkungen
Niemand hat bisher ganz konkret definiert, was eine verbotene Kindersexpuppe oder eine legale Puppe sein soll, womit die Kids jeden Tag spielen. Schon deshalb ist der 184l verfassungswidrig, weil er gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz verstößt. Denn alle Menschen müssen wissen, was strafbar oder legal ist.
Abgesehen davon, dürfte es nur sehr wenige Menschen geben, die an solchen „Sexpuppen“ Interesse haben. Solche Puppen werden nicht in Deutschland hergestellt und angeboten. Deshalb geht es lediglich um den Kauf bzw. Einfuhr und den reinen Besitz.
K13online ist bisher kein Strafverfahren bzw. Verurteilung wegen § 184l StGB bekanntgeworden. Wir bitten deshalb um einen Hinweis, damit wir das Strafmaß der Gerichte erfahren. Den Verurteilten empfehlen wir alle Rechtsmittel(Berufung/Revision) auszuschöpfen – und dann ebenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen.