AfD-Entschließungsantrag(u.a.): „Sich konsequent von jedweder Verharmlosung oder Relativierung von Kinder- und Jugendpornografie, wie sie beispielsweise auch auf der Internetseite „wir-sind-auch-menschen.de“ betrieben wird, zu distanzieren“
Die AfD-Fraktion hat im Landtag von Niedersachsen einen Entschließungsantrag(Drucksache 19/6521) eingebracht, der am Donnerstag, den 27. Februar 2025, in Erster Beratung debattiert wird. Zuvor gab es bereits eine Kleine Anfrage an die niedersächsische Landesregierung. Der AfD-Antrag fordert den Landtag u.a. auf: Eine Entkriminalisierung oder Liberalisierung im Umgang mit Pädophilie lehnt der Landtag auf allen Ebenen entschieden ab. Sich konsequent von jedweder Verharmlosung oder Relativierung von Kinder- und Jugendpornografie, wie sie beispielsweise auch auf der Internetseite „wir-sind-auch-menschen.de“ betrieben wird, zu distanzieren. Dabei verkennt die AfD völlig, dass sich das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ zu keinem Zeitpunkt für eine Legalisierung von sexuellen Beziehungen & Kinder- und Jugendpornos eingesetzt hat. Das WsaM-Projekt führt die früheren Bemühungen der „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“(BAG SchwuP) & den damaligen GRÜNEN eben NICHT fort. Die AfD instrumentalisiert im Entschließungsantrag die wahren Positionen von WsaM auf schändliche Weise. Hingegen ignoriert die AfD-Fraktion die politischen Positionen & Forderungen von K13online vollständig. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Ersten Beratung auch unsere Aktivitäten thematisiert und debattiert werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der AfD-Entschließungsantrag im Landtag von Niedersachsen keine Mehrheit finden. Dennoch kann es im heutigen Zeitgeist als ein „Erfolg“ gewertet werden, dass dieser Themenkomplex überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde. K13online wird die niedersächsische Landesregierung(SPD & GRÜNE) und alle im Landtag vertretenen Fraktionen von diesem News in Kenntnis setzen. Der Entschließungsantrag enthält neben den abzulehnenden Forderungen allerdings auch Wahrheiten: Über 42 % derjenigen, die verdächtigt werden, Kinderpornografie über das Tatmittel Internet oder ITGeräte zu verbreiten, zu besitzen oder herzustellen, sind minderjährig, viele sogar noch Kinder unter 14 Jahren. Damit werden gemäß § 184b StGB auch Abertausende von Kindern & Jugendlichen kriminalisiert. Anstatt dieser Kriminalisierung entgegen zu wirken, fordert der AfD-Antrag auch ein strenges Vorgehen bei Kindern, die von sich selbst Kinderpornos herstellen, besitzen und verbreiten. Völlig absurd ist es jedoch, dass eine solche Strafverfolgung dem „Kinderschutz“ dienen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Die von der eigenen Herstellung betroffenen Kinder/Jugendlichen werden zum Opfer des Gesetzgebers…
AfD-Entschließungsantrag
https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_07500/06501-07000/19-06521.pdf
https://wir-sind-auch-menschen.de/aktuelles
Das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“ wird sicherlich zur Einschätzung gelangen, dass ein intensiviertes Vorgehen gegen die bösen Pornisten unbedingt durchgeführt werden muss. 2021 kam KTW zu ebendieser Einschätzung, mit den bekannten Folgen für die Betroffenen, die nicht immer pädophil waren, bzw sind.
Wer Artikel der rechtskonservativen NZZ mit derartig tendenziöser Schlagseite offenlegt, der kann nicht seriös sein: https://kein-taeter-werden.de/mediathek/sex-mit-maschinen/