„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter
Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern. Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…
(Der pöbelnde Mob gibt sich die „Ehre“)
Jetzt liege es an ihm, wie sein Leben weiter verlaufe, sagte Schick. Die Sicherungsverwahrung sei nicht in Stein gemeißelt. Nach dem Ende der Haftstrafe entscheide ein Sachverständiger, wie es weitergehe, ohne Therapien sei ein Leben in Freiheit aber kaum zu erreichen.
Ende November wendete sich Richterin Schick gleich zu Beginn eines besonders turbulenten Verhandlungstages an das Publikum. Ihr Ton war scharf, ihre Sprache klar, ihre Argumente logisch – eigentlich. Damals hatten mehrere reichweitenstarke Instagram-Accounts aus Pforzheim zur Demonstration vor dem Gericht aufgerufen, Falschmeldungen über die Vorwürfe verbreitet und die Identität des Angeklagten veröffentlicht. Letzteres ist illegal – und alles andere führe nicht zu mehr Kinderschutz, sondern zum Gegenteil, erklärte Richterin Schick. Auch Familienfotos, auf denen die Kinder zu sehen sind, wurden damals weiterverbreitet.
Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes stieß auf ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse. Am Freitag bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal der Auswärtigen Kammer des Landgerichts in Pforzheim voll besetzt. Dazu beigetragen hat, dass die Taten nicht unentdeckt blieben und „die Spatzen es bereits von den Dächern pfiffen“, wie eine Besucherin sagte. In Folge wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gefertigt und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen.
Heftige Entwicklung der krankhaften Neigungen
Dennoch, betonte Schick ganz zu Beginn ihrer Ausführungen, all dies habe auf die Urteilsfindung keinen Einfluss gehabt. Entscheidend für die Unterbringung sei vielmehr das Gutachten des Sachverständigen gewesen. Der habe, so Schick weiter, ausdrücklich auf die „hochgradige Gefährlichkeit“ des bis dahin nicht vorbestraften Täters hingewiesen. Bei ihm habe sich eine geradezu „explosionsartige Entwicklung“ gezeigt.
Was als nächstes für eine Gesetzesverschärfung: Folter mit anschließender Todesstrafe!
K13online Anmerkungen
Eine weitere Verschärfung der SV wird gegenwärtig politisch nicht debattiert.
Die SV ist beim Urteil zunächst zeitlich unbegrenzt.
Jedoch müssen in der SV regelmäßig neue Gutachten erstellt werden.
Die Strafvollstreckungskammern entscheiden dann über die Beendigung oder Fortsetzung der SV.
Die SV ist keine Strafe für eine Sexualstraftat, sondern eine präventive Maßnahme.
Im heutigen Zeitgeist tun sich Gutachter/StVollK sehr schwer damit, eine positive Sozialprognose auszustellen.
Oftmals muss über viele Jahre juristische für eine Beendigung des SV vor den Gerichten gekämpft werden..
Welche Parteien wollen die Sicherungsverwahrung abschaffen?
K13online Anmerkungen
Keine der im Bundestag vertretenen Parteien will die Sicherungsverwahrung abschaffen.
Der Gesetzgeber überlässt es weitgehend den Gerichten, ob und unter welchen Voraussetzungen die SV verhängt wird.
Die Gerichte orientieren sich an den Gutachten der Sachverständigen.
In dem hier vorliegenden Fall hat sich laut Richterin Schick der Gutachter deutlich für eine SV ausgesprochen.
Genaue Details sind nicht bekannt, weil beim Gutachten die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.
Die Verteidigung könnte zumindest gegen die SV Revision einlegen…