Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen
Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…
https://www.instagram.com/mom_for_children/profilecard/?igsh=YXU2cHh1bHR2bzlt
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_09/_16/Petition_172605.$$$.a.u.html
Familienzentrum Pforzheim weist auf Missstände hin
Der Hauptsachbearbeiter des Falls schilderte die Abläufe, die zu zwei Durchsuchungen im Haushalt des Angeklagten und dessen Familie führten. So hätten zu Beginn drei Mitarbeiterinnen des Pforzheimer Familienzentrums die Polizei auf Missstände in der Familie aufmerksam gemacht.
„Die Frauen berichteten unseren Kollegen vom Pforzheimer Revier Nord von einem Gespräch mit der Frau des Angeklagten. Diese hatte den Sozialarbeiterinnen von einem Fotoshooting mit ihren Kindern erzählt“, berichtete der Kriminalbeamte. Das „Shooting“ und die Bilder, die von der Mutter offenbar stolz vorgezeigt wurden, hätten bei den Frauen einen ersten Verdacht geweckt. „Die Posen der Kinder waren merkwürdig. So spreizte ein Mädchen auf den Bildern auffällig weit die Beine. Manche Aufnahmen waren strafbare Darstellungen, auch wenn es keine volle Nacktheit oder eindeutige sexuelle Posen gab“, so der Beamte.
Dass er pädophile Neigungen habe, so der Verteidiger weiter, sei seinem Mandanten bewusst gewesen. Dieser sei aber bis zu den jetzt bekannt gewordenen Taten immer in der Lage gewesen, diese zu kontrollieren.
Neben kinderpornografischen Inhalten mit seiner sechs Jahre alten Tochter wurden jedoch auch Fotos gefunden, die in Italien hergestellt worden sein sollen und auf denen das Gesicht der Opfer nicht zu sehen ist. Daran könne sich sein Mandant aber nicht erinnern, so der Verteidiger.
https://bnn.de/pforzheim/prozessauftakt-pforzheimer-gesteht-sexuellen-missbrauch
Vor Prozessbeginn verschaffte sich Diana Schick, Vorsitzende Richterin der Großen Jugendkammer, einen Überblick über die Familienangehörigen im Publikum. Vier Angehörige mussten den Saal verlassen, da sie Zeugen sein könnten.
Gemeinsam gebadet
Wie Staatsanwältin Marie Günther bei Verlesung der Anklage sagte, soll der 46-Jährige im November vergangenen Jahres seine Tochter wiederholt angefasst und sich vor ihr entblößt haben, während die Sechsjährige geschlafen habe. Außerdem habe er sie aufgefordert, ihn anzufassen. Wie Günther sagte, habe er auch mit seinen drei Töchtern gebadet. Der Angeklagte habe die Sechsjährige berührt, während seine fünf- und einjährigen Töchter zugeschaut hätten.
Ich gebe hier noch eine genauere Erläuterung ab, wieso die Forderungen zur Lebenslänglichen Haftstrafe für das betrachten von childPosing Bilder von dieser Mom_for_children für mich den Tatbestand des 130 stgb erfüllt.Der paragraph ist dementsprechend modernisiert worden, und ist auch wegen die Aufstachelung zu Willkürmaßnahmen anwendbar. Daher sind diese Äußerungen von Mom_for_children ein forderner Appell zu staatlichen willkürmaßnahmen gegen die kleine Bevölkerungsgruppe der Pädophilen weil sie dadurch noch mehr Gesellschaftliche vernichtende entwürdigung ausgesetzt sind welches offenkundige Tatsachen belegen , und auch die straffälligen Pädophilen, da sie durch eine Umsetzung solcher Verfassungsfeindlichen Forderungen keine Chance auf eine Therapie hätten. Allgemein ist is strafbar wer durch die Aufforderung zu willkürmaßnahmen die Menschenwürde eines teils der Bevölkerung(Pädophilen) verächtlich macht und angreift. Daher könnte man nicht den Gegen-Einwand haben, dass die Forderung nach lebenslangen Haftstrafen wegen des betrachtens von kinderposingbilder keine Volksverhetzung sei, weil es nunmal ein Aufruf zu staatlichen willkürmaßnahmen ist, denn Lebenslänglich heißt nicht 10 oder 15 Jahre sondern bis zum Ableben ohne chance auf eine rehabilitation. So viel Menschenwürde muß auch ein straffälliger Pädophiler haben .Im Vergleich zur Strafverfolgung anderer nicht Pädophiler Vergewaltigungen passt diese Forderung auch mit keinen rechtlichen Grundsatz der Menschlichen Würde überein, und ist eine abwärtende Verletzung. Auch diese Andeutung in diesen Online Banner von Mom_for_children eignet sich für stgb 130 in den man diese Menschen keine zweite Chance geben darf könnte auch als Aufstachelung zum Hass gesehen werden, weil es sich für einen gewissen Vorsatz eignet . Auch den Einwand dass der 130 stgb wegen diese Forderungen nicht erfüllt sei, weil ja nicht alle Pädophilen gemeint seien, sondern nur die jenigen die sich des Missbrauchs strafbar machen, kann man auch nicht so pauschal behaupten da dieses aktuelle Strafmaß für Pädophile Straftäter völlig ausreicht, und sie so oder so durch eine Gerichtliche Gefährlichkeitsprognose bei einer wiederholungsgefahr in Sicherheitsverwahrung kommen würden. Es ist auf jedenfall eine Aufforderung zur staatlichen Willkürmaßnahme nach stgb 130. Weg mit diese Demonstranten von diesen Platz ! Die wissen ganz genau was sie tuhen und deshalb brauchen sie Redeverbot und ein Verbot solch weiterer öffentlicher Forderungen. Mom_for_children kann gerne ihre Meinung intern selber Denken,oder zu Hause ihre Wunschvorstellungen unter sich mit anderen Privatpersonen bereden aber so dass es keine Aufforderung zu staatlichen Willkürmaßnahme ist.Ansonsten hat der Vorsatz bestand. Das ist jedenfalls dass so wie ich es sehe. Ich betone es :Selbst wenn das Landgericht, Polizei usw diese Straftat bei dieser Demo oder in Anwesenheit im Gerichtssaal diese übersieht weil sie nie die Möglichkeit der Strafbarkeit in Betracht genommen haben oder einfach ihre Untätigkeit nicht zugeben , kann es trotzdem wie eine Volksverhetzung sein . Es ist mindestens wenn überhaupt nichts davon in Betracht kommt ein Straftatbestand der Beleidigung . Da bin ich ganz sicher nicht der Einzige der diese Ansicht hat.
Wenn jede Sache beim Verdacht des Kindesmissbrauchs etwas subjektiv empfundendes als Straftatbestand ohne Unschuldsvermutung gesehen werden kann, dann ist ein solches Verhalten dieser Kinderschützer Mom_for_children der Volksverhetzung erst recht umsomehr Objektiv und rückt in die Realität . Es ist schon scheußlich genug was diese Mom_for_children demo macht. Die sollte man wirklich stoppen
Schöne Grüße kenny van den Berg
Aufforderung zur willkürmaßnahme????
Nicht aber wenn diese Teilnehmer der Demo zum hass gegen Minderheiten aufstacheln. Dann wird diese Demo aufgelöst . Die frage ist bloß wie klug die sind, dass ihre Demo mit Meinungsfreiheit gedeckt ist. Da werden und sind gerantiert schon bösartige strafbare worte gegen Pädophile gefallen, weil dort eine aufgeheizte überladene stimmung sein würde . Ich wette es. Der 130 stgb kann auch theoretisch bei Diskriminierung angewendet werden. Denn es ist meiner Meinung nach ein auffordern zu willkürmaßnahmen gegen eine geringe Bevölkerunggruppe der Pädophilen, weil diese Forderungen ja nicht dem Grundrecht oder Richtlinien der Verfassung entsprechen . Aber wenn Kinderschützer Bürger ein härteres Gesetz gegen Pädophile fordern, muss man erst mal gut argumentieren können dass es eine Aufforderung zu einer Willkürmaßnahme ist nach stgb 130. Weil so einen Fall hat es bestimmt noch nie gegeben hat wenn so etwas aus so einem Grund angezeigt würde . Es wäre aber theoretisch notwendig . Bei der Demo handelt es sich Für mich aufjeden fall um ein Appel zur Forderung von staatlichen willkürmaßnahmen die im stgb 130 erfasst sind, die gegen minderheiten einer Bevölkerungsgruppe der Pädophilie gerichtet sind. Ich bin davon überzeugt. Ich kann aber nur hoffen dass wenigstens der angeklagte Pädophile als nicht Täter freigesprochen wird
Schöne Grüße kenny van den Berg
Bei Gericht gilt Fotoverbot und man muss still sitzen
Dass es das Foto überhaupt gibt, ist fragwürdig. Denn wie Jens Spirgath, der als Pressesprecher beim Landgericht für Strafsachen zuständig ist, erklärt, gilt ein Fotoverbot bei Gericht. Auch Pressevertreter dürfen nur mit Genehmigung Foto- und Filmaufnahmen machen.
Was die Demonstration angeht, erklärt Spirgath, dass es Demonstranten grundsätzlich nicht verboten ist, sich danach als Zuschauer in eine öffentliche Verhandlung zu setzen. „Es gibt gegebenenfalls Eingangskontrollen, Beschränkungen des Zugangs oder eine beschränkte Platzanzahl. Aber grundsätzlich darf jeder rein.“
Als Öffentlichkeit habe man im Gerichtssaal aber kein eigenes Sprachrecht. Das heißt, man darf zwar still sitzen und zuhören, aber nicht die Verhandlung kommentieren. Auch Transparente sind nicht erlaubt.
Als Verteidiger wird Bastian Meyer am Dienstag im Gerichtssaal sitzen. Der Rechtsanwalt erklärt auf Anfrage, dass er mit seinem Mandanten über das, was in den sozialen Medien geteilt wurde, sprechen werde. „Da kursiert sehr viel, was schlichtweg einfach falsch ist“, so Meyer.
Gegen falsche Tatsachenbehauptungen könne man rechtlich vorgehen. Das heißt allerdings nicht, dass sein Mandant das tun werde. „Wie immer ist es eine Entscheidung eines jeden Mandanten, wie er damit umgeht.“
100 Teilnehmer für Demo angemeldet – wie viele kommen, ist offen
Die Demonstration vor der Verhandlung ist bei der Stadt Pforzheim mit 100 Teilnehmern angemeldet worden. „Aufgrund des Aufrufs in den sozialen Medien kann eine Teilnehmerzahl nur schwer geschätzt werden“, heißt es von der Pressestelle der Stadt. Es könnten am Dienstag also mehr oder auch weniger Leute zum Amtsgericht kommen.
Die Polizei ist jedenfalls informiert. „Wir wissen um einen möglichen Einsatz und haben das Ganze natürlich im Auge“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit.
https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/prozess-wegen-kindesmissbrauch-in-pforzheim-demonstration-geplant
Auf Anfrage hat die Stadt Pforzheim mitgeteilt, dass das Ordnungsamt & die Polizei über die Demo-Anmeldung informiert ist. Die Teilnehmerzahl kann nicht eingeschätzt werden.
Bisher ist unklar, ob es auch eine Gegen-Demo geben wird. Es wäre wünschenswert, wenn sich zumindest einige Einzelperson diesem unsäglichen Aufzug entgegen stellen würde….