K13online Prozessbeobachter: Vorsitzende Richterin Diana Schick appelliert an Publikum, Kinderschutz-Demonstranten und Internet-Hetzer

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 26 November 2024 ]

Demo-Anmelderin „mom for Children“ distanziert sich und bereut: Ihr Ziel wurde nicht erreicht – über Kinderschutz redet hier niemand 

Der große Saal 1 im Landgericht Karlsruhe in Pforzheim ist bis auf den letzten Platz besetzt, als die Vorsitzende Richterin Diana Schick den Fortsetzungstermin eröffnet. Rund 100 Zuschauer/Innen, davon circa 30 Demo-Teilnehmer/Innen, waren dem Aufruf der Demo-Anmelderin „mom for children“ gefolgt. Richterin Schick appellierte an das Publikum mit deutlichen Worten: Im Vorfeld wurden im Internet falsche Tatsachenbehauptungen & LÜGEN verbreitet, die strafrechtlich geprüft werden. Sie erkärt, dass ein Oralverkehr nicht angeklagt ist und deshalb nicht vor Gericht verhandelt wird. Der Sitzungsaushang wurde mit u.a. dem Realnamen des Angeklagten bei Instagram mit Fotos des Familienvaters veröffentlicht, was verboten ist. Die Kinder des Angeklagten werden dadurch indentifizierbar und zum Opfer gemacht. Damit werde das Gegenteil von Kinderschutz bewirkt. Die Aussage des dritten Zeugen und die Inaugenscheinnahme der inkriminierten Fotos/Videos fand in einem anderen Gerichtssaal unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. Während dieser Zeit konnte das Publikum im Saal 1 bleiben. In dieser Zeit konnte K13online mehrere Gespräche mit den Demonstranten führen, um diese zu kritisieren. Dabei war auch die Demo-Anmelderin(Realname bekannt). Im Nachhinein distanzierte Sie sich von ihrer eigenen Demo und bereue, diese angemeldet zu haben. Die Folgen habe Sie nicht bedacht, zumal ihr Kinderschutzanliegen auch von Neonazis instrumentalisiert wurde. Ganz offensichtlich war Sie mit den Hass-Reaktionen im Internet völlig überfordert. Gegenüber K13online erklärte Sie, dass Sie nicht die Petenten ist, die auf Ihrem Instagram-Account verlinkt wurde. Sie habe eine eigene Petition speziell zu diesem Fall beim Bundestag eingereicht, die vom Petitionsdienst noch nicht freigeschaltet wurde. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten in erstaunlich guten Artikeln…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Prozessbericht

Der große Saal 1 im Landgericht Karlsruhe in Pforzheim ist bis auf den letzten Platz besetzt, als die Vorsitzende Richterin Diana Schick den Fortsetzungstermin eröffnet. Rund 100 Zuschauer/Innen, davon circa 30 Demo-Teilnehmer/Innen, waren dem Aufruf der Demo-Anmelderin „mom for children“ gefolgt. Richterin Schick appellierte an das Publikum mit deutlichen Worten: Im Vorfeld wurden im Internet falsche Tatsachenbehauptungen & LÜGEN verbreitet, die strafrechtlich geprüft werden. Sie erkärt, dass ein Oralverkehr nicht angeklagt ist und deshalb nicht vor Gericht verhandelt wird. Der Sitzungsaushang wurde mit u.a. dem Realnamen des Angeklagten bei Instagram mit Fotos des Familienvaters veröffentlicht, was verboten ist. Die Kinder des Angeklagten werden dadurch indentifizierbar und zum Opfer gemacht. Damit werde das Gegenteil von Kinderschutz bewirkt. 

Das ganze Publikum musste durch eine Einlasskontrolle von Justizbeamten und die Handys abschalten. Gerade im Sitzungssaal platzgenommen, ordnete Richterin Schick an, dass alle den Saal wieder verlassen müssen, um die Handys in einem Briefumschlag verschließen zu lassen, weil einige Fotos & Videos gemacht hatten. Außerhalb und innerhalb des Gerichtsgebäudes war die Polizei anwesend und Justizbeamte mussten die Hauptverhandlung und insbesondere den angeklagten Familienvater schützen. 

An diesem Verhandlungstag wurden drei Zeugen angehört: Der Neffe des Angeklagten und seine Ehefrau. Beide Familien hatten mit ihren Kindern Kontakt mit dem Angeklagten und seinen drei Töchtern. Das freundschaftliche Verhältnis war gut und es gab keine Auffälligkeiten. Eine Mutter mit ihrem Kleinkind musste den Saal verlassen, weil Ihr Kind angefangen war, zu weinen. „Kinderschutz“ zeichnet sich mit Sicherheit nicht dadurch aus, ein Kleinkind mit zu einer Gerichtsverhandlung zu nehmen. Die Aussage des dritten Zeugen und die Inaugenscheinnahme der inkriminierten Fotos/Videos fand in einem anderen Gerichtssaal unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. Während dieser Zeit konnte das Publikum im Saal 1 bleiben. In dieser Zeit konnte K13online mehrere Gespräche mit den Demonstranten führen, um diese zu kritisieren. Dabei war auch die Demo-Anmelderin(Realname bekannt). Im Nachhinein distanzierte Sie sich von ihrer eigenen Demo und bereue, diese angemeldet zu haben. Die Folgen habe Sie nicht bedacht, zumal ihr Kinderschutzanliegen auch von Neonazis instrumentalisiert wurde. Ganz offensichtlich war Sie mit den Hass-Reaktionen im Internet völlig überfordert. Gegenüber K13online erklärte Sie, dass Sie nicht die Petenten ist, die auf Ihrem Instagram-Account verlinkt wurde. Sie habe eine eigene Petition speziell zu diesem Fall beim Bundestag eingereicht, die vom Petitionsdienst noch nicht freigeschaltet wurde. 

Zurück aus dem anderen Gerichtssaal verkündet die Richterin Schick den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung: Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Der nächste Gerichtstermin mit dem Gutachten(Prüfung Maßregelvollzug/Sicherungsverwahrung) des Sachverständigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 3. Dezember statt. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung finden am 17. Dezember ebenfalls unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. Damit sind auch weitere Demos/Publikum ausgeschlossen. Die mündliche Urteilsverkündung soll am 20. Dezember wieder öffentlich stattfinden. Demnach kann über alles, was hinter verschlossenen Gerichtstüren verhandelt wird, nicht medial berichtet werden. Auch K13online kann bis zur Urteilsverkündung keine rechtliche Einschätzung vornehmen. Unsere Anfragen bei den beiden Verteidigern blieben bisher unbeantwortet:

https://www.der-rechtsanwalt-leonberg.de und https://rae-sp.de/portfolio-items/bastian-meyer

Randbemerkung

Kurz vor Ende der Verhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs, Dieter Gieseking, von einem durchgeknallten Besucher verbal angegriffen. Mehrere radikale „Kinderschützer“ & Teilnehmer aus der Neonaziszene hatten ihn offenbar erkannt. Die Präsenz von Justizbeamten des Gerichts konnten schlimmeres verhindern. Insgesamt ist die Demo & Gerichtsverhandlung jedoch friedlich verlaufen. Die mahnenden Worte der Vorsitzenden Richterin Schick haben ergeblich dazu beigetragen. K13online verurteilt die radikalen „Kinderschützer“ und die Anwesenden aus dem rechtsradikalem Spektrum auf das Schärste…        

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Handys dürfen nur im zugetackerten Umschlag in den Gerichtssaal
Dort wird jede Person, die das Gebäude betreten will, kontrolliert. Taschen müssen geöffnet werden, Eintritt erfolgt durch die Sicherheitsschleuse.

Der Gerichtssaal füllt sich schnell. Kurz nach 9 Uhr erscheint die Vorsitzende Richterin Diana Schick und erklärt, dass alle Zuschauer den Saal verlassen müssen. Es sei trotz Verbots fotografiert worden.

Der Saal wird wieder geschlossen, alle müssen sich erneut in eine Schlange einreihen. Rein kommt nun nur, wer sein Handy in einen Umschlag legt. Dieser wird geschlossen und zugetackert.

Name des Angeklagten online verbreitet: Vorsitzende Richterin appelliert an das Publikum
Um 9.40 Uhr kann Schick die Verhandlung eröffnen. Doch bevor es mit der Zeugenbefragung losgeht, richtet sie sich mit einem Appell ans Publikum.

Natürlich habe auch das Gericht die Vorgänge in den sozialen Medien verfolgt. Es sei strafrechtlich zu prüfen, wer die Tagesordnung fotografiert und online veröffentlicht hat, sagt Schick. Das Schriftstück gibt Auskunft über alle Verfahrensbeteiligten. Es wurde online von einem Account mit zehntausenden Followern geteilt – und damit der Name des Angeklagten verbreitet.

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/missbrauchsprozess-in-pforzheim-richterin-appelliert-ans-publikum

Richterin Schick wendet sich gleich zu Beginn des dritten Verhandlungstages an das Publikum. Ihr Ton ist scharf, ihre Sprache klar, ihre Argumente logisch – eigentlich. Im Vorfeld haben mehrere reichweitenstarke Instagram-Accounts aus Pforzheim zur Demonstration vor dem Gericht aufgerufen, Falschmeldungen über die Vorwürfe verbreitet und die Identität des Angeklagten veröffentlicht. Letzteres ist illegal – und alles andere führe nicht zu mehr Kinderschutz, sondern zum Gegenteil, erklärt Richterin Schick. Das Publikum ist angespannt. Während des ganzen Prozesstages wird getuschelt, geflüstert und mit den Köpfen geschüttelt. Aber in diesen wenigen Minuten, in denen Richterin Schick redet, bewegt sich in der Zuschauermasse nichts.

Katja B. (Name geändert) hat die Demo angemeldet und wie andere auch, die Identität des Angeklagten im Vorfeld weiterverbreitet. Katja B. sagt, sie habe sich auf ihrem Instagram-Account weiterentwickeln wollen. Als sie von dem Prozess erfahren habe (angeblich über Bekannte der Familie des Angeklagten), habe sie sich entschieden etwas zu tun. Ihre Posts auf Instagram verbreiteten sich in den folgenden Tagen rasch.

Mittlerweile bereue sie den Demo-Aufruf gestartet, ihre Posts gemacht und die Identität des Angeklagten weiterverbreitet zu haben. Die Dynamik, die sie auf Instagram auslöste, habe sie nicht gewollt. Hass und Hetze seien nun alles, worum es den Menschen gehe. Auch verbreiten einige Menschen weiter Fotos und die Identität des Angeklagten. Darunter auch Bilder seiner Töchter.

Wieder vor den Türen des Amtsgerichts zünden viele der Anwesenden Zigaretten an und pusten den Rauch aufgeregt in den Himmel. Katja B., die doch wollte, dass so viele Menschen kommen, ist auch vor die Türe getreten. Ihr Ziel hat sie nicht erreicht – über Kinderschutz redet hier niemand.

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Kinderschutz-und-Narzissmus-Demonstration-vor-Prozess-in-Pforzheim-um-Kindesmissbrauch-_arid,2144907.html


Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

 

2 Antworten zu “K13online Prozessbeobachter: Vorsitzende Richterin Diana Schick appelliert an Publikum, Kinderschutz-Demonstranten und Internet-Hetzer”

  1. Pforzheim hat ein sexualfeindliches Aushängeschild sagt:

    Pforzheim hat ein sexualfeindliches Aushängeschild

    Pforzheim ein seltsames Aushängeschild

    Ich möchte hier noch etwas zeigen über ein online Aushang von der Stadt Pforzheim über sexuellen kinderMissbrauch, dass klar sein sollte wie die tatsache von sexuellen einvernehmlichkeit zwischen Kindern und Volljährige geleugnet wird um die kriminalisierung dessen aufrecht zu erhalten
    denn sonst würden solche verurteilungen wie z. Beispiel vom Landgericht pforzheim wegen sexuellen Missbrauch nicht stattfinden
    Hier :

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
    Im Rahmen des Missbrauchs erfahren Betroffene nicht nur sexuelle Handlungen, sondern zumeist auch psychischen Zwang, wie etwa Drohungen, Beleidigungen oder einschüchterndes und kontrollierendes Verhalten.

    Bei sexuellem Missbrauch kommt in vielen Fällen der Täter oder die Täterin aus dem sozialen Umfeld. So ist es möglich, sexuelle Handlungen langfristig zu planen und über einen längeren Zeitraum hin zu wiederholen.

    Sollten Sie Anhaltspunkte für sexuelle Handlungen haben, handeln Sie schnell:

    Schauen Sie nicht weg.

    Glauben Sie Betroffenen und nehmen Sie deren Ängste ernst.

    Bewahren Sie Ruhe.

    Üben Sie keinen Druck auf Betroffene aus.

    Lassen Sie sie nur so viel erzählen, wie sie bereit sind zu erzählen.

    Nehmen Sie Betroffenen die Angst, Schuld an dem zu sein, was geschehen ist.

    Wenden Sie sich an Fachleute und Beratungsstellen, um sich Hilfe zu holen.

    Was können Sie als Eltern oder Erwachsene tun, um Kinder oder Jugendliche vor sexuellen Handlungen zu schützen?

    Stärken Sie das Selbstbewusstsein Ihrer Kinder und sprechen Sie offen mit ihnen darüber, wie sie sich gegen Angriffe zur Wehr setzen können.

    Nehmen Sie Ihr Kind ernst, vertrauen Sie ihm und erklären Sie ihm, dass Kinder nicht nur Anerkennung finden, weil sie nett und brav sind.

    Reagieren Sie auf Signale Ihres Kindes, vor allem auch Körpersprache und Abwehrreaktionen.

    Fazit :es kommt bei einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen kinder unter dem Schutzalter mit Volljährige und Jugendliche keine Drohungen oder Gewalt vor und dies beweist es mal wieder. Ansonsten heißt doch der Offizielle Kinderschutzslogan, dass es doch immer dass durch eine einvernehmliche sexuelle Beziehung mit ein Minderjähriges kind mit einen Volljährigen ein kinderseelenmord sei?? , weil die Entwicklung des kindes durch diese Handlungen gestört wird, als würde man den kokon einer Schmetterlingsraupe vorzeitig öffnen und der Nicht entwickelte Schmetterling dann fehlgebildet die Flügel verkrüppelt oder sterben würde. Diese Annahme beruht auf dieses Konzept einer kriminalisierenden gleichgeschalteten Schutzaltersgrenze, weil die Entwicklung eines kindes individuell ist, und nicht wie bei diesen Beispiel mit dem Schmetterlingskokon, aber die strafrechtlich diktierten Altersgrenze mit solchen Beispielen gerechtfertigt werden . Und der Kinderschützer rät das kind dementsprechend selbstbewußt gegen die vermeintlichen sexuellen Missbrauch zu stärken heißt nichts anderes als eine suggestive Befragungen des kindes um irgend einen Zweck zur Manipulation zu erreichen. Einige Erziehungsberechtigten sind sich dieser Sache bewusst wollen diese Tatsachen nicht wahr haben oder handeln aus missgunst und neid und ist für sie eine unbequeme Wahrheit , und andere sind wie hypnotisiert.

    Schöne Grüße kenny van den Berg

    Der Link. https://www.pforzheim.de/buerger/buergerservice/pf/service-bw/lebenslagen/show/5000228-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen.html

    K13online Anmerkungen
    Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz stellt ALLE sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern unter Strafe, weil die sexuelle Endwicklung der Kinder nicht gestört werden soll bzw. wird immer davon ausgegangen, dass ein Kind nicht einwilligungsfähig ist. Es wird immer von einer Schadensvermutung ausgegangen, die nicht nachgewiesen werden muss. Dies führt automatisch dazu, dass die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder keine Rolle mehr spielt. Genau an diesem Punkt beginnt das UNRECHT.

    Der 13. Abschnitt im Strafgesetzbuch(StGB) trägt die Überschrift: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
    Darin enthalten ist u.a. auch der § 176 ff. StGB.
    Es ist eine LÜGE des Gesetzgebers, denn es geht nicht um die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Würde es wirklich um die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern geben, dann müsste der Gesetzgeber das JA von Kindern respektieren und damit wären einvernehmliche sexuelle Beziehungen/Kontakte legal. K13online fordert seit dem Bestehen die Herabsetzung der absoluten Schutzaltersgrenze von 14 auf 12 Jahre. Mit einer solchen Strafrechtsreform müsste der § 176 ff. StGB in ein Antragsdelikt umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass ein geschädigtes Kind oder die Eltern/Erziehungsberechtigte, einen Strafantrag stellen muss, um die Tat verfolgen zu können. Bei einem Offizialdelikt muss zwingend ermittelt und verurteilt werden.
    Eine diesbezügliche Reform im Sexualstrafrecht hätte zur Folge, dass die Gerichte bei nachgewiesener Einvernehmlichkeit nicht zwingend verurteilen müssen, weil es kein Missbrauchsopfer gibt. Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage wird auch die Einvernehmlichkeit als (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet, obwohl es nachgewiesen kein geschädigtes Kind gibt.

    Abgesehen davon würde durch eine solche Reform der gesamte Justizapparat erheblich entlastet werden. Die Fallzahlen in der jährlichen Kriminalstatistik würden sich rapide verringern. ALLE Beteiligte würde von einer solchen Strafrechtsreform profitieren. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die im Grundgesetz verankert ist, würde gewährleistet sein. Der politische Wille für eine solche Reform liegt bei der jeweiligen Bundesregierung. Die Gerichte sind an das Gesetz gebunden und können nicht eigenständig freisprechen, wenn Einvernehmlichkeit bewiesen ist und es damit keine Missbrauchsopfer gibt. Die Gerichte haben nur die Möglichkeit, dass Strafmaß auf ein Minimum zu reduzieren, was jedoch nicht immer der Fall ist. Die Anwendung der Mindeststrafe, ausgesetzt zur Bewährung, ist bei Freiheitsstrafen bis 2 Jahre möglich. Gerichte, die dieses Dilemma erkannt haben, urteilen in diesem Sinne….

  2. Anti Pädo demo. Ein unnützes getuhe sagt:

    Vielen Dank für diesen Mut Dieter Gieseking. Solche anti Pädophilen kinderschutz demonstration ist einfach nur sinnlos, und es ist klar dass sich darunter einige von den rechten radikalen Kinderschützern sich anmaßen andere Leute wiederrechtlich anzugreifen um sich durch so eine Straftat selbst als Helden darzustellen. Und vor allem dingen dieses Plakat „zerstörte Kinderseelen“. Und dabei zerstören diese Radikalen eigentlich das Leben ihrer kinder durch die Bevormundung sie zu ihrem eigenen Besitz pro Schutzalter erklären. Es erstaunt mich aber das eine Demonstrantin erkannt hatte, dass der weg die Pädophilen zu bekämpfen den sie eingeschlagen hat, vielleicht doch nicht der richtige weg ist. Es gibt doch noch Menschen. Und vielleicht bekommt der Pädophile angeklakte, weil die Richterin dieses radikale Verhalten der Demonstranten im Gerichtssaal gesehen hat ihr angeklagter ein mildes Urteil. Aber das bleibt wahrscheinlich ein Wunschtraum,wenn jemand am schalthebel des Gehorsams gebumden ist..Ansonsten ist solche Demo wie diese es war, trotz der Einsichtigkeit einer Teilnehmerin ein unnützes getuhe

    Schöne Grüße kenny van den Berg

    K13online Anmerkungen
    Das grundsätzliche Anliegen von Kinderschützern, die Kinder vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, kann von uns mitgetragen werden. Das Problem liegt darin, dass fast alle Kinderschützer/Innen nicht bereit bzw. in der Lage sind, zwischen sexuellen Übergriffen und sexueller Einvernehmlichkeit zu differenzieren. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sieht dies genauso. Es besteht kein Zweifel daran, dass es solche Gewalttaten an Kinder bzw. Kindesmissbrauch auch gibt.

    Bei diesem Prozess können wir uns (noch) keine abschließende Meinung bilden, weil die Öffentlichkeit mehrfach ausgeschlossen wurde. Auch DAS ist ein Problem, denn wir können aufgrund der nicht-öffentlichen Beweisaufnahme keine Interpretation der Sachverhalte vornehmen. Der Nachweis darüber, dass es sich in unserem Sinne um Einvernehmlichkeit gehandelt haben könnte, kann nicht erbracht werden. Abgesehen davon, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, gehen wir grundsätzlich von Einvernehmlichkeit aus, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Denn ein Pädophiler/Pädosexueller, der Kinder wirklich liebt, wird keine sexuellen Gewalttaten an Kindern begehen. Die Ausnahmen von der Regel müssen natürlich strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden. Eine solche Positionierung würden wir uns auch von den Kinderschützern und Missbrauchsopfer wünschen….

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

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Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.