Der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Mann wurde aufgehoben: In U-Haft der JVA Stuttgart wurde er körperlich angegriffen und musste ins Krankenhaus
Der 39-jährige Mann gab nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgerich in Pforzheim eine Erklärung ab: In der viermonatlichen U-Haft sei er von Mitgefangenen körperlich angegriffen worden, sodass er in ein Krankenhaus musste. Die U-Haft sei für Ihn sehr schwer gewesen. Die sogenannte Knasthierarchie hätte Ihn zum „Kinderschänder“ erklärt. Seine Familie würde aber zu Ihm stehen und Ihn unterstützen. K13online weißt auf das Folgende hier: Wir verurteilen die Knasthierarchie auf das Schärfte. Die JVAs sind verpflichtet, die Betroffenen dieser Deliktsart, vor Gewalttaten der Mitgefangenen zu schützen. Ganz offensichtlich gab es solche Schutzkonzepte in der U-Haft der JVA Stuttgart nicht. Damit trägt diese Anstalt die Verantwortung für diese Gewalttaten. K13online ist bekannt, dass es in anderen JVAs solche Schutzkonzepte gibt, die erfolgreich umgesetzt werden. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und ohne Geldstrafe. Strafmildernd ist das Geständnis und der damit verbundene Verzicht auf die Zeugen(Mädchen). Auch die erlittenen Gewalttaten gegen Ihn in U-Haft wurden als strafmildernd gewertet. Die Dauer der Therapie soll mindestens ein Jahr sein. Zum Schluss der Hauptverhandlung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wird aufgehoben. Der 39-jährige Mann wird in die Freiheit entlassen…
K13online Prozessbericht
Der Staatsanwalt liestete vor dem Amtsgericht in Pforzheim insgesamt 9 exhibitionistische Handlungen gegenüber von Mädchen auf. Der Angeklagte hatte sich bei einem Jugendtreff in Mühlacker vor den Mädchen im Alter von 11 bis 17 Jahren entblößt und ornaniert. Die Anklage lautete bei den Mädchen unter 14 Jahren auf sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt(§ 176a StGB). Bei den Jugendlichen über 14 Jahren auf Exhibitionismus gemäß § 183 StGB. Diese Unterscheidung ist deshalb von bedeutet, weil die allgemeine Öffentlichkeit dem Irrglauben unterliegt, dass alle Handlungen sexueller Missbrauch von Kindern & Jugendlichen sein sollen. Der § 183 StGB beinhaltet keinen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen.
Der Verteidiger bestätigt für seinen Mandanten die Anklagepunkte(Geständnis). Der Staatsanwalt und Verteidiger erklärt, auf alle Aussagen der Zeugen(Mädchen) zu verzichten. Lediglich der ermittelnde Kripobeamte macht eine Aussage vor Gericht. Durch intensive Ermittlungen wurde der 39-jährige Mann identifiziert und vorläufig festgenommen. Am nächsten Tag wurde er jedoch wieder freigelassen und nach vier Tagen erneut verhaftet und in die JVA Stuttgart in U-Haft genommen. In diesen vier Tagen hat er sich bereits in therapeutische Behandlung begeben, die er in der JVA Stuttgart fortgesetzt hat.
Der Sachverständige trägt sein Gutachten vor: Eine psychische Störung liegt nicht vor, wohl aber eine hochgradige Beziehungsstörung. Er hatte früher eine sexuelle Beziehung zu einer Frau, die jedoch gescheitert war. Der Gutachter stellt fest, dass der Mann nicht pädophil ist. Im juristischen Sinne wird in solchen Fällen von einem „Ersatzhandlungstäter“ gesprochen. Auch bei der Hausdurchsuchung wurden keine Kinderpornos sichergestellt. Mit allen exhibitionistischen Handlungen wollte er Aufmerksamkeit bei den Mädchen erreichen. Dabei spielte das jeweilige Alter der Mädchen keine Rolle. Der Gutachter stellt fest, dass der § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) in Verbindung mit § 63 StGB(Maßregelvollzug) nicht in Betracht kommt. Der Mann habe eine positive Sozialprognose, wenn er seine Therapie fortsetzt. Der Gutachter erklärte, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, mit der Weisung, in eine ambulante Therapie zu gehen.
Der 39-jährige Mann gab eine Erklärung ab: In der viermonatlichen U-Haft sei er von Mitgefangenen körperlich angegriffen worden, sodass er in ein Krankenhaus musste. Die U-Haft sei für Ihn sehr schwer gewesen. Die sogenannte Knasthierarchie hätte Ihn zum „Kinderschänder“ erklärt. Seine Familie würde aber zu Ihm stehen und Ihn unterstützen. K13online weißt auf das Folgende hier: Wir verurteilen die Knasthierarchie auf das Schärfte. Die JVAs sind verpflichtet, die Betroffenen dieser Deliktsart, vor Gewalttaten der Mitgefangenen zu schützen. Ganz offensichtlich gab es solche Schutzkonzepte in der U-Haft der JVA Stuttgart nicht. Damit trägt diese Anstalt die Verantwortung für diese Gewalttaten. K13online ist bekannt, dass es in anderen JVAs solche Schutzkonzepte gibt, die erfolgreich umgesetzt werden.
Der Staatsanwalt erklärt in Übereinstimmung aller Verfahrensbeteiligen einen Fall für erledigt und fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu sollen 3 Tausend Euro Geldstrafe kommen. Die Weisung soll eine ambulante Fortsetzung der Therapie sein.
Der Verteidiger schließt sich grundsätzlich an, aber ohne die Geldstrafe. Er weißt auf die schweren Haftbedingungen mit den Gewalttaten gegen seinen Mandanten hin. Sein Mandat bereue seine Taten und wolle die Therapien fortsetzen.
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und ohne Geldstrafe. Strafmildernd ist das Geständnis und der damit verbundene Verzicht auf die Zeugen(Mädchen). Auch die erlittenen Gewalttaten gegen Ihn in U-Haft wurden als strafmildernd gewertet. Die Dauer der Therapie soll mindestens ein Jahr sein. Zum Schluss der Hauptverhandlung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wird aufgehoben. Der 39-jährige Mann wird in die Freiheit entlassen…
Warum der 39-Jährige im Jahr 2024 derart plötzlich und häufig dem Drang nachgab, die Hosen runterzulassen, dafür fand der Gutachter, der dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestierte, keine Erklärung. Ebenso wenig wie der Angeklagte selbst, der sich in Reue übte und die Vorwürfe, die als exhibitionistische Handlungen und – aufgrund der Alter der Opfer – als sexueller Missbrauch von Kindern ohne Köperkontakt angeklagt waren, einräumte – ohne Wenn und Aber. „Ich werde alles tun, dass das nicht wieder passiert“, versicherte er. Die Jugendschutzkammer verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung von drei Jahren. Außerdem muss er die bereits begonnene psychotherapeutische Behandlung um mindestens ein Jahr weiter fortführen.
https://www.muehlacker-tagblatt.de/Pforzheim/Taeter-schockiert-mit-nackten-Tatsachen-359852.html
Zitate Pforzheimer Kurier(bnn)
„Unter den 21 Geschädigten hätten sich auch fünf Kinder im Alter von zwölf und 13 Jahren befunden, berichtete vor Gericht der Kriminalhauptkommissar, der die Ermittlungen leitete. Nach mehreren Vorfällen sei man von einer Serie ausgegangen und habe an der Stelle Kameras installiert und Beamte in Zivil zur Beobachtung eingesetzt.
Erfolgreich sei man aber erst durch die Durchsicht von Videoaufnahmen gewesen, die von Jugendlichen während der Taten gemacht wurden. Mit ihrer Hilfe nahmen Polizeibeamte den Mann während einer Tat fest. Viele der Opfer hätten ihn bei der Vorlage von Vergleichsfotos identifiziert.“
https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/pforzheimer-amtsgericht-verurteilt-serien-exhibitionisten