AMPEL-Deal zwischen FDP und SPD: Für die Mietpreisbremse soll die Vorratsdatenspeicherung als „totes Recht“ in § 100g StPO bleiben
Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren in die Ressortabstimmung gegeben. Damit hat das Gesetzgebungsverfahren begonnen. Justizminister Buschmann will Quick-Freeze, die SPD und Kanzler Scholz wollen eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Zuletzt waren beide Vorhaben miteinander verknüpft. Jetzt hat das Justizministerium sowohl den überarbeiteten Entwurf zu Quick-Freeze als auch den Entwurf zur Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung gegeben. Wenn Innenministerin Faeser(SPD) nicht erneut blockiert, geht der Gesetzentwurf nächste Woche an Länder und Verbände. Danach kann das Kabinett den Entwurf beschließen und an Bundestag und Bundesrat leiten. LTO-Zitate: Nachdem der EuGH 2022 die Vorratsdatenspeicherung für Deutschland beanstandet hatte, twitterte Buschmann: „Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.“ Nun soll aber auf Wunsch der SPD-Seite die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung weiter in der Strafprozessordnung stehen bleiben (100g StPO). Wie betont wird, nur als „totes Recht“. Angewendet werden dürfen die Regelungen nach den diversen Gerichtsentscheidungen in ihrer jetzigen Form nicht. Die Bundesinnenministerin Faeser und Teile der SPD vertreten hinsichtlich der IP-Adressen die politische Postition der CDU/CSU. Für die Mietpreisbremse hat sich die FDP auf einen Deal bei der Vorratsdatenspeicherung als „totes Recht“ in § 100g StPO eingelassen. Völlig unklar ist, wie dies in der polizeilichen Praxis umgesetzt werden soll. Die politische Debatte geht in die nächste Runde. Es bleibt abzuwarten, mit welcher konkreten Version das Gesetz in 1. Lesung in den Bundestag kommen wird. Im Rechtsausschuss wird es erneut zu Anhörungen von Sachverständigen kommen. Mit Stand von heute steht noch nicht fest, ob die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag eingehalten werden. Denn auch die GRÜNEN haben sich inzwischen im Bundesland NRW der CDU angeschlossen…
Daten schnell einfrieren und auftauen
Mit „Quick-Freeze“ will die Ampel jetzt ein neues Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten einführen. Haben Ermittlungsbehörden einen Verdacht, dass jemand im Zusammenhang mit Straftaten stehen könnte, können sie Telekommunikationsanbieter dazu verpflichten, Verkehrsdaten zu speichern.
In einer ersten Stufe können Ermittlungsbehörden Verkehrsdaten schnell und einfach „einfrieren“ lassen, mit einer sogenannten Sicherungsanordnung. In einer zweiten Stufe können Ermittlungsbehörden die Daten mit konkretem Verdacht „auftauen“ und auswerten. Für beide Stufen ist ein Richtervorbehalt notwendig.
Laut Justizministerium ermöglicht das Quick-Freeze-Verfahren, „Daten schon zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen unter deutlich geringeren Voraussetzungen und in einem deutlich größeren Umfang zu sichern, als es bisher möglich ist“.
Nach dem Entwurf soll ein neuer Absatz in den Paragrafen 100g der Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Liegt der Verdacht für bestimmte schwere Straftaten vor, kann grundsätzlich erst nach Richterbeschluss die Sicherung noch vorhandener bzw. künftig anfallender Verkehrsdaten angeordnet werden. Die erste Anordnung kann auch noch ohne Bezeichnung einer konkreten Person geschehen und sich etwa auf Verbindungsdaten an einem bestimmten Tatort und seine Umgebung beziehen. Die so ins Visier genommenen Daten werden „eingefroren“. Ab dann haben Strafverfolgungsbehörden einen Monat Zeit, etwa um weitere Erkenntnisse zu sammeln und einen weiteren Richterbeschluss zu erwirken, damit sie die eingefrorenen Daten zur Auswertung erhalten. Die Monatsfrist kann noch zweimal um jeweils einen Monat verlängert werden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmj-gesetzentwurf-nimmt-fahrt-auf
Wenn dein Pferd tot ist – steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 Mai 2024 ]
# Nie wieder CDU: Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hat im Kampf gegen Kinderpornos bei der AMPEL-Bundesregierung keine Chance gegenüber dem “Quick-Freeze-Verfahren”
https://www.krumme13.net/2024/05/wenn-dein-pferd-tot-ist-steig-ab-cdu-hessen-bringt-gesetzentwurf
Die IP-Adressdaten einer Verdachtsperson soll angeblich nur auf Anordnung eines Richters erfolgen. Das wird dann schnelles Einfrieren genannt. Hier liegt aber der Verdacht nahe, dass es sich um einen Türöffner zur Totalüberwachung handelt.