Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher(Galileo Galilei)
Im Internet werden weiterhin FakeNews & Lügen verbreitet, die nun auch von der Freien Presse und mit einem Update bei Mimikama aufgedeckt werden. Dabei geht es u.a. auch um die inzwischen abgeschlossenen Petitionsverfahren Kinderrechte & Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG). Zitate: Warum veröffentlichen solche Seiten solche Artikel? Plattformen wie anonymousnews.org zielen darauf ab, Unruhe zu stiften und Spaltung zu fördern. Mit verzerrten oder falschen Informationen sprechen sie gezielt Menschen an, die empfänglich für extreme und populistische Ansichten sind. Diese Artikel spielen bewusst mit Ängsten und Wut, um Misstrauen gegenüber etablierten Medien und Institutionen zu säen und ihre ideologische Agenda voranzutreiben. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Plattformen, die ebenso agieren. Eine kleine Auswahl finden Sie in diesem News. Wir zitieren Galileo Galilei: „Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher.“ Bei den Dummköpfen fehlt uns vielleicht schlicht die rechtliche Grundlage, um dagegen strafrechtlich & zivilrechtlich vorzugehen, weil man niemanden verbieten kann, ein Dummkopf zu sein. Wer die Wahrheit aber kennt und vorsätzlich Lügen verbreitet, ist ein Verbrecher. In der Regel erhalten die rechtlich Verantwortlichen zunächst eine außergerichtliche Abmahnung mit der Aufforderung, die Falschdarstellungen und/oder die falschen Tatsachenbehauptungen richtigzustellen. Nach ergebnislosen Ablauf einer gesetzten Frist erstatten wir in gravierenden Fällen Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich werden Schadenersatzforderungen eingeleitet. Liegt keine ladungsfähige Anschrift vor, weil kein Impressum vorhanden ist, wird Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. K13online wird keine FakeNews & Lügen dulden, die eine strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Relevanz haben. Handelt es sich um ein Mainstream-Medium, dann wird Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Wir erwarten von jedem Medium des Mainstreams die Beachtung des Pressekodex…
Der Initiator einer der eingereichten Petitionen („Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“) ist der vorbestrafte Pädophile Dieter Gieseking. Er berichtete Anfang des Monats auf seinem Blog von deren Ausgang unter dem Titel „Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen“.
Gieseking kritisiert, dass damit „alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden“ sollen. Der mehrfach Vorbestrafte gründete 1993 die Gruppe „Krumme 13“, die sowohl Sex mit Kindern als auch Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornos straffrei sehen wollte.
Die Gruppierung löste sich als Verein im Jahr 2003 auf. Bis heute besteht allerdings ein Web-Blog, den Gieseking betreibt. Dort kündigte er nach der Petition an: „Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder und Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen“.
Fazit: Auch wenn ein vorbestrafter Aktivist und seine Unterstützer dies fordern: Sex mit Kindern bleibt strafbar und daran ändert sich auch nichts.
1. Unterscheidung zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und per se keine Straftat. Sie unterscheidet sich klar von Kindesmissbrauch, der strafrechtlich verfolgt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie in einem Interview bei Zeit Online und einem Artikel der Neuen Westfälischen.2. „Anerkennung von Pädophilie als Grundrecht“ – Begriff präzisieren
Der Ausdruck „Anerkennung von Pädophilie als Grundrecht“ kann missverstanden werden. Es gibt keinen Anspruch auf das Ausleben pädophiler Neigungen. Verschiedene pädophile Communitys wie Wir sind auch Menschen, P-Punkte, Schatten und Licht e.V. und Virtuous Pedophiles lehnen sexuelle Handlungen mit Kindern explizit ab.3. Details zur Petition „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“
Die Petition, die zwei Teile umfasste, forderte einerseits die Verankerung von Kinderrechten und andererseits den Schutz sexueller Minderheiten, einschließlich Pädophiler, im Grundgesetz. Der Teil über Kinderrechte wurde weiter bearbeitet, während der Teil über Minderheitenschutz kürzlich abgelehnt wurde (openPetition, Blog zur Petition, Ablehnung des Pädophilie-Teils).4. Rolle des Petitionserstellers und dessen Hintergrund
Der Petitionsersteller Dieter Gieseking ist bekannt für seine Forderungen nach Senkung des Schutzalters. In Berichten auf Krumme13 kann erkannt werden, dass er langfristig in Richtung einer Legalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern tendiert.5. Gesetzesänderungen zu Kinderpornografie und Kindersexpuppen
Die Verfasserin des Artikels spielte eine Rolle bei der Verschärfung der Gesetze, jedoch war sie nicht federführend daran beteiligt. Die Regelungen werden aktuell überprüft, da sie in der Praxis teilweise als problematisch gelten. Zudem läuft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot von Kindersexpuppen (Deutscher Bundestag, LTO, Gegen das Puppenverbot, Nature, Kinder im Herzen).
https://www.mimikama.org/gleichstellungsgesetz-sex-kindern-nicht-straffrei
Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 07 Oktober 2024 ]
K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen
https://www.anonymousnews.org/deutschland/gleichstellungsgesetz-sex-mit-kindern-bald-straffrei
https://unser-mitteleuropa.com/148563
https://report24.news/so-sicher-fuehlen-sich-paedophile-in-deutschland-auch-dank-der-bundesregierung
u.v.a.m.
Da gibts inzwischen auch was bei Youtuube dazu:
https://www.youtube.comxxxxxx
K13online Anmerkungen
Vielen Dank für den Hinweis auf das YouTube-Video, aber den Link haben wir editiert.
Das Video enthält zu mindestens 80% Falschdarstellungen bzw. ist völliger Blödsinn.
Rechtliche Schritte gegen den Kanalinhaber werden geprüft.