Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 14 Oktober 2024 ]

K13online hat die externe Petition zu FSK 16/18 mitgezeichnet: Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde einschließt

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hat ein externer Petent zur Reformierung des § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) aufgerufen: Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können. K13online hat diese Petition mitgezeichnet und ruft zur Mitzeichnung auf. Der Petent beschränkt sich bei seinen Forderungen der Begleitperson allerdings auf die Eltern. Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde bei Kinobesuchen einschließt. Dazu bedarf es auch einer Erweiterung der Begleit- und Bezugspersonen bei FSK 12. Bei einer entsprechenden Erweiterung im § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) wird es auch Pädophilen/Pädosexuellen möglich sein, gemeinsam mit ihren Boyfriends/Girlfriends in Kino-Spielfilme zu gehen. Der Gesetzgeber verhindert eine solche Freizeitgestaltung bei Kinobesuchen, aber wird beim Heimkino die FSK ohnehin nicht prüfen können. Ein gemeinsames Kino-Erlebnis wird den Jungen & Mädchen durch den § 11 JuSchG vorenthalten. Das JuSchG muss deshalb der alltäglichen Lebensrealität angepasst und reformiert werden. Im Petitionsforum besteht die Möglichkeit von Diskussionen. Auch bei K13online können Sie Kommentare posten. Leider endet die Mitzeichnungsfrist bereits mit Ablauf des 16. Oktober. Im Anschluss gelangt die Eingabe in den Petitionsausschuss, wird dort beraten und über die Beschlussempfehlung im Bundestag abgestimmt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir über das Ergebnis dieses Petitionsverfahrens berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können.

Begründung

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland soll Kinder und Jugendliche vor Inhalten schützen, die für ihre Entwicklung schädlich sein könnten. Dieses Anliegen ist grundsätzlich unterstützenswert, doch die derzeitige Regelung des § 11 JuSchG greift unserer Meinung nach unangemessen tief in die elterliche Erziehungshoheit ein.

Es ist unbestritten, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und in der Lage sind, deren individuelle Reife und emotionalen Entwicklungsstand zu beurteilen. Es sollte daher den Eltern überlassen sein, zu entscheiden, ob ein bestimmter Film für ihr Kind geeignet ist, insbesondere wenn sie das Kind während des gesamten Filmverlaufs begleiten und unterstützen können.

Ein starres Alterslimit, wie es derzeit für FSK 16-Filme gilt, führt dazu, dass viele Eltern und ihre Kinder in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, obwohl keine tatsächliche Gefahr für das Kind besteht. In der Praxis können dadurch viele Filme, die zwar für eine allgemeine 16-jährige Zielgruppe freigegeben sind, aber keine gravierenden jugendschutzrelevanten Inhalte aufweisen, nicht gemeinsam in der Familie erlebt werden. Diese Regelung verhindert gemeinsame Kinoerlebnisse und untergräbt die Erziehungsautonomie der Eltern.

Konkrete Beispiele zeigen, dass Filme von vielen Eltern als geeignet für ihre 15-jährigen Kinder angesehen werden, doch aufgrund der strikten Gesetzeslage wird ihnen der gemeinsame Kinobesuch verwehrt. Dies führt zu Frustration und dem Gefühl, dass der Staat Eltern nicht zutraut, verantwortungsbewusst zu entscheiden.

Eine Reform des § 11 JuSchG, die Eltern erlaubt, mit ihren Kindern auch Filme mit einer FSK 16-Freigabe im Kino anzusehen, wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Pflichten der Eltern im Rahmen der Erziehung zu stärken. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in Einzelfällen abzuwägen, ob sie ihrem Kind den Zugang zu bestimmten Filmen erlauben möchten, ohne dass der Gesetzgeber eine pauschale Barriere errichtet.

Dies würde auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, indem es den Jugendschutz mit den berechtigten Interessen und dem Erziehungsrecht der Eltern in Einklang bringt. Ein solches Gesetz würde dem Staat zudem ermöglichen, sich stärker auf wirklich schutzbedürftige Gruppen zu konzentrieren und Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher ernst zu nehmen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_08/_09/Petition_171373.$$$.a.u.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei FSK 12 gibt es DAS schon

Anzahl der Antworten:1

Die gute Begründung der Petition sollte sich als Beispiel das FSK 12 nehmen. Dort gibt es DAS schon. Bei einer ganze Reihe von Spielfilmen, die FSK 16 haben, sind die jungen Schauspieler erst 15, 14, 13… Jahre alt. Diese Darsteller/Innen können eigentlich nicht in ihren eigenen Film ins Kino gehen. Außerdem sollte es bei der Begleitperson nicht nur um die Eltern gehen, sonders auch um erwachsene Bezugspersonen(Bruder/Schwester, Onkel/Tante, Freunde/Innen).

Leider befürchte ich, dass schon diese Petition mit FSK 16/18 nicht vom Petitionsausschuss angenommen und mit einer Beschlussempfehlung im Bundestag in die Ausschüsse überwiesen wird. Der heutige Zeitgeist wird ausschließlich vom Kinder- und Jugendschutz dominiert, sodass mehr Freizügigkeiten keine Chance haben. Dennoch wird es eine Begründung in der Beschlussempfehlung geben, warum das Petitionsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Diese Begründung wird mit Sicherheit sehr interesannt werden, zumal diese mit Sicherheit widerlegt werden kann…

ps:
Im Übrigen kann der Haupt-Petent schon froh sein, dass seine Petition überhaupt auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, denn die meisten Petitionen zu solchen Themenkomplexen werden nicht veröffentlicht, sondern lediglich als Einzelpetition behandelt, wobei keine Mitzeichnung hier möglich ist. Die Mitzeichner/Innen auf externen Webseiten(z.B. openPetition) werden vom Petitionsausschuss nicht anerkannt. Eine solche Regelung bedarf dringend einer Änderung. Denn bei externen Anbietern lassen sich viel mehr Mitzeichner gewinnen, zumal bei Weitem nicht jeder Bürger/In beim Bundestag registriert ist..

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_08/_09/Petition_171373/forum/Beitrag_827164.nc.$$$.a.u.html


Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 07 Oktober 2024 ]
K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

https://www.krumme13.net/2024/10/beschlussempfehlung-an-deutschen-bundestag-zur-sexuellen-identitaet-ins-grundgesetz

 

2 Antworten zu “Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert”

  1. Nach der Veröffentlichung dieses News konnte die Petition rund 100 neue Mitzeichner/Innen gewinnen. Mit 128 Mitzeichnern/Innen befindet sich diese Petition nun in der parlamentarischen Prüfung.

    K13online wurde heute über den aktuellen Status des Petitionsverfahrens informiert. Wir werden ständig über den Stand der Petition eine Mitteilung erhalten….

  2. alexbelex sagt:

    Laut MAP-Feind Elon Musk sollen in Zukunft seine Roboter u.a. auf Kinder aufpassen können und als Lehrer und Freund fungieren.

    https://web.de/magazine/wissen/wissenschaft-technik/elon-musk-tesla-roboter-babysitten-40226242

    Und jeder wird einen haben wollen!!!

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.