Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt
Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…
Zunächst hatte die Jugendliche den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes gedeckt, berichtet die „Siegener Zeitung“ unter Berufung aus Quellen aus dem Umfeld der Familie und den Ermittlungsbehörden. Laut ihrer Version sei es nie zu einem sexuellen Verkehr zwischen ihr und dem 37-Jährigen gekommen. Stattdessen habe sie sich selbst befruchtet.
Sie behauptete gegenüber den Behörden, dass sie das Sperma ihres Stiefvaters von einem benutzten Kondom genommen und sich selbst eingeführt habe. Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen. Kurz nach der Entbindung übernahm das Jugendamt das Sorgerecht für das Mädchen und das Kind. Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt.
Die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und zweifelte zunächst an der Geschichte. Doch das Gegenteil, nämlich ein sexueller Missbrauch, war ohne die Aussage des Mädchens nur schwer zu beweisen. Sollte sich ihre Version bewahrheiten, habe der Mann tatsächlich keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wie ein Anwalt gegenüber der „Bild“ damals bestätigte. Deshalb war der Stiefvater lange nach der Geburt des Kindes frei – bis jetzt.
TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 27 Juni 2024 ]
Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden”
Da der Kindsvater nicht der leibliche Vater ist, könnte es sich tatsächlich um eine Verliebtheit auf Seiten des Mädchens handeln. Das es so kam wie es kam, ist vor allem für das Mädchen ein Trauma. Unglaublich.