Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 07 Oktober 2024 ]

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: “Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.”  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Deutscher Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde angenommen
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 26 September 2024 ]
Das Petitionsverfahren “Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)” ist abgeschlossen: K13online wartet nun auf die schriftliche Begründung vom Petitionsausschuss

https://www.krumme13.net/2024/09/deutscher-bundestag-hat-ueber-k13online-petition-abgestimmt

1 Antwort zu “Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen”

  1. Abschließende Neuigkeit bei openPetition

    iebe Mitzeichner/Innen!

    Nach dem der 1. Teil dieser Petition “Kinderrechte ins GG” schon im letzten Jahr vom Bundestag angenommen wurde und in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen worden ist, hat nun auch der 2. Teil der Petition “sexuelle Identität ins GG” seinen Abschluss gefunden. Damit ist auch dieses Petitionsverfahren abgeschlossen.

    Als Petent habe ich über die Petition sexuelle Identität ins GG auf meinem privaten Weblog ein abschließendes News publiziert. Dort befindet sich auch die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag.

    Hier bei openPetition konnte also lediglich ein Teilerfolg erreicht werden. Ich bedanke mich nochmals für die Mitzeichnungen, denn dies wird die letzte Mitteilung an Euch sein.

    Es wird weitere und neue Petitionen zu verwandten Themenkomplexen geben. Ich würde mich freuen, wenn Ihr von Zeit zu Zeit auf meinem Weblog vorbei schaut – und auch meine kommenden Petitionen mitzeichnet würdet. Gerne freue ich mich auch auf direkte Kontaktaufnahmen per EMail etc. und wünsche Euch für die Zukunft alles Beste…

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking
    Postfach 100653
    D-75106 Pforzheim

    https://www.openpetition.de/petition/blog/kinderrechte-und-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-gg/31

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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