Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 03 Oktober 2024 ]

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Anmerkungen

Der vollständige Beschluss der Strafvollstreckungskammer liegt hier vor. Ebenso liegen Kopien der externen Gutachterin und die Stellungnahme der Klinik vor. 


Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte “Ludwig” gibt Kölner Lokalradio “von unge” drei Interviews
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 11 August 2024 ]
Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

https://www.krumme13.net/2024/08/massregelvollzug-gemaess-§-63-stgb-der-seit-10-jahren-untergebrachte-ludwig

1 Antwort zu “Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt”

  1. Aktueller Stand

    Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht(OLG) eingelegt. Damit tritt die Beendigung der Maßregel nicht in Kraft.
    Das Beschwerdeverfahren wird voraussichtlich mehrere Monate dauern. Der Rechtsanwalt von „Ludwig“ wird der Sta-Beschwerde widersprechen.

    Das OLG wird dann seine Entscheidung treffen. Bis dahin wird Ludwig weiterhin in der Klinik bleiben müssen.

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