Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme
Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten.
Wie er darauf reagiert habe, fragte die Vorsitzende Richterin Miriam Bender. Er habe die Signale zunächst abgelehnt, antwortete der 36-Jährige: „Ich habe das sehr stark unterdrückt und schäme mich ein bisschen dafür, dass ich homosexuelle Tendenzen habe.“
Am 19. Juni 2021 seien sie sich zufällig über den Weg gelaufen. Der 16-Jährige habe ihm anzügliche Gesten und Blicke zugeworfen. Danach habe der Jugendliche ihn zu einem Wohnhaus gelotst und ihm die Tür geöffnet. „Komm mit runter“, habe der Teenager zu ihm gesagt, den Mann an der Hand genommen und in den Keller geführt.
Dort sei der Jüngere vor ihm auf die Knie, habe ihm die Hose heruntergezogen und ihn oral befriedigt. „Er hat mir die Tür aufgehalten. Ich habe gedacht, er will das“, sagte der Angeklagte, der keine Erklärung dafür hat, warum ihn der inzwischen 20-Jährige angezeigt hat.
Wenn jemand eine Straftat unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen begeht, meist Drogen, kann dieser Zustand das Urteil erheblich mildern. Juristen sprechen dann von eingeschränkter Schuldfähigkeit. Das müsse nun auch in diesem Fall geklärt werden, sagte Richterin Miriam Bender, nachdem sie sich mit ihren Kolleginnen beraten hatte. Sie werde jetzt zügig versuchen, einen sachkundigen Mediziner hinzuzuziehen, bevor das mutmaßliche Opfer aussagt. Der Prozess wurde unterbrochen und die Zeugen nach Hause geschickt. Am Freitag, 6. September, um 9 Uhr, wird der Prozess fortgesetzt.
Beide Artikel haben eine Bezahlschranke. Beide Berichte liegen hier vollständig vor.
K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 26 August 2024 ]
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