Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun
Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….
Die Petition – ein Schritt in Richtung Klarheit oder Verwirrung?
In der Petition des vorbestraften Dieter Gieseking wird die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz gefordert. Auf den ersten Blick mag die Beteiligung dieser Person berechtigte Fragen aufwerfen.
Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.
https://www.mimikama.org/kinderrechte-grundgesetz-fakten-verzerrung
https://www.openpetition.de/petition/online/kinderrechte-und-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-gg
Wer pubertäre Jugendliche gemeinhin als Kinder bezeichnet, dokumentiert damit eigentlich aufgrund des eklatanten Mangels an Empathie eine ausschließende Disqualifikation eines diesbezüglichen Mitspracherechtes. In vielen natürlichen Gemeinschaften werden junge Menschen ab der Pubertät auf Augenhöhe betrachtet. Damit erweist sich der hier ohnehin inadäquate Begriff Pädophilie als völlig unangebracht, zumal er keine Grenzen mehr bis hin zu Kleinkindern erkennen läßt.
Es wird jedoch leider noch eine Menge Arbeit erfordern, ein entsprechendes Umdenken bei unserer „modernen aufgeklärten Gesellschaft“ (siehe Kommentar von „Gast“, Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt) durchzusetzen, zumal bei den Betroffenen selbst und sogar in der wissenschaftlichen Diskussion die Begrifflichkeit einer inkompetenten Gesetzgebung allzu bereitwilligst übernommen wurde.
Natürlich geht es bei der Petition nicht um die Legalisierung von Kindesmißbrauch! Es geht aber beim Einsatz für die Kinderrechte auch nicht darum, Ihnen Rechte zuzugestehen, die gar nicht auf Ihrem Horizont auftauchen und dann indirekt den Anschein erwecken, als wolle man mit dem Einsatz für Kinderrechte quasi indirekt doch den Freiraum für Pädophile schaffen. Um die geht es nämlich gar nicht! Pädophilie ist der sexuelle Kontakt mit Vorpubertären, so wie es auch klar im ICD 11 definiert wird. Da es ja quasi um die Rechte von pubertären Jugendlichen geht – und hier sollten die biologischen natürlichen Fakten maßgebend sein und keine inkompetente Grenzziehung durch den Gesetzgeber mit seinem willkürlichen verlogenen Schutzalter von 14 Jahren – , ist der Begriff Pädophilie in höchstem Maße kontraproduktiv und inadäquat! Leider hat er sich in den Köpfen bis in die wissenschaftliche Fachliteratur dermaßen festgesetzt, daß es fast schon einem Windmühlengefecht à la Don Qichotte gleichkommt, hier die überfällige Bewußtseinsveränderung zu schaffen. In der Öffentlichkeit wird – eigentlich konsequenterweise – bei Pädophilie eine Grenzziehung zwischen pubertären Jugendlichen und Kleinkindern nicht mehr erkennbar. Daß dann die Gemüter hochkochen, sollte eigentlich allmählich mal klar werden!
Eigentlich ist es unverständlich, warum man sich auf diese Art und Weise selber Knüppel in den Weg schmeißt. Der Erfolg für die längst überfällige Korrektur der Gesetzgebung wird so wieder mit völlig unnötigen Problemen belastet und fast schon blockiert. Auch die überflüssige Unterscheidung von pubertär und früpubertär gehört hierher. Man kann nicht ein bißchen schwanger sein. Es bleibt fraglich, ob die abschließende – ich glaube erforderliche – 2\3 Mehrheit im Bundestag aufgrund dieser selbstproduzierten Unklarheiten zustande kommen wird. Schade, damit ist womöglich eine weitere Chance vertan, jungen Menschen endlich den Freiraum zu schaffen, der ihnen bisher von einer Repression aus längst vergangen geglaubten Zeiten vorenthalten wird.