Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 03 August 2024 ]

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

 

 

 

 

 

 

 

Wie die Mutter berichtete, soll sie im Frühjahr 2003 zusammen mit ihrem heutigen Ex-Mann nach Hause gekommen sein. Doch die damals 13-jährige Tochter sei nicht in ihrem Zimmer gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass sich das Mädchen mit ihrem Musikpädagogen getroffen habe. Die Mutter habe zu diesem Zeitpunkt Schlimmeres vermutet und deshalb das Zimmer ihrer Tochter durchsucht. Dabei habe sie einen Schwangerschaftstest gefunden. „Das war ein Schock“, sagte sie vor Gericht. Sie und ihr Mann hätten sich deshalb psychologische Hilfe bei einem Arzt gesucht, um ihn zu fragen, wie sie damit umgehen sollen.

Der Arzt habe der Familie deshalb geraten, die Beziehung der Tochter mit dem Musikpädagogen hinzunehmen und nicht gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Wie der Vater später aussagte, soll er sich mit dem Angeklagten auch auf einem Parkplatz getroffen haben, um ihn zur Rede zu stellen. Dort habe der heute 60-jährige Angeklagte zugegeben, dass es zu Zärtlichkeiten zwischen dem Mädchen und ihm gekommen sei. Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.

Beim zweiten Fall, der am Donnerstag im Fokus stand, ging es darum, dass der Angeklagte im Jahr 2012 eine weitere 13-Jährige sexuell belästigt haben soll. Eine der Zeuginnen war die ehemalige Psychologin der jungen Frau. Sie erklärte, dass ihre damalige Patientin während der Therapietermine neben familiären Problemen auch von dem Vorfall mit dem Musikpädagogen erzählt habe. Er soll sie angefasst haben, obwohl sie das nicht wollte, weshalb sie sich später selbst verletzt habe.

Der Prozess wird am 23. August um 9 Uhr am Landgericht Karlsruhe/Außenstelle Pforzheim fortgesetzt.

https://www.pz-news.de/region_artikel,-60-Jaehriger-aus-dem-Enzkreis-vor-Gericht-Wie-alt-war-Musikschuelerin-beim-Geschlechtsakt-_arid,2091941.html

 

 

 

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