Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung
Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….
Der 5. Verhandlungstag begann mit einer Verspätung von rund einer Stunde, weil die JVA Heimsheim vergessen hat, den Angeklagten zum Gerichtsgebäude zu fahren.
Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen.
Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat:
https://www.sgc-anwaelte.de/rechtsanwaelte/alexander-goetz
Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt.
Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Die Tochter habe der Mutter erst Tage nach dem Vorfall davon erzählt und nach dem „Onkel“ gefragt, warum dieser nicht mehr bei der Familie ist. Das vierjährige Mädchen würde den „Onkel“ vermissen. Die Tochter selbst wurde weder in Spanien noch in Deutschland vernommen. Alle Angaben beruhen auf der Aussage der Mutter, die im Gerichtssaal als Nebenklägerin anwesend war. Die Mutter hat auch eine Rechtsanwältin als Nebenklägerin.
Die Richterin Schick erklärte auch die Vorstrafen des Angeklagten. Das Landgericht in Heilbronn hatte den Mann im Jahre 2019 bereits bei gleicher Deliktsart verurteilt. Damals wurde er nach 2/3 der Freiheitsstrafe auf Bewährung entlassen. Der damals Verurteilte musste eine Therapie bei der FAB Baden antreten. Der aktuelle Vorfall fällt in diese vierjährige Bewährungszeit. Genau deshalb wurde eine Gutachterin mit dem Gutachten beauftragt. Nach Rechtsauffassung des Verteidigers und K13online sind die Voraussetzungen des Maßregelvollzuges & der Sicherungsverwahrung nicht vorhanden.
Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein.
Am fünften Verhandlungstag sollte nun eine Psychiaterin ihr Gutachten zum geistigen Zustand des Angeklagten, dessen pädophilen Veranlagungen und seinem Gefahrenpotenzial vorstellen. Auch hier mussten Journalisten draußen bleiben.
https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/pforzheim-gutachterin-bewertet-geisteszustand-des-angeklagten
Zum Zeitpunkt der Vernehmung durch den Pforzheimer Beamten habe sich der Mann bereits in Haft befunden. Der Beamte schildert sein Gegenüber so: „Insgesamt hat er einen sehr höflichen und zurückhaltenden Eindruck auf mich gemacht. Ihn beschäftigt das Ganze und er wusste, dass es falsch ist, was er getan hat.“ Doch der Vernommene habe die Schuld auch bei anderen gesucht. Er habe eingeräumt, das Kind, das auf einem Tablet spielte, auf seinem Schoß gehalten und oberflächlich gestreichelt zu haben – allerdings habe er bestritten, in den Körper eingedrungen zu sein.
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 02 August 2024 ]
Sie konnte das nicht so deutlich sagen: “Sie verwendete für das Geschlechtsteil einen Begriff, den ich sonst immer verwendet habe, wenn es darum ging sich zu waschen“, erinnerte sich die Mutter
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