Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 21 August 2024 ]

Die Kriterien sollen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden: Antragsteller kommen aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999

Erstmals ist eine Kommune der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus(SPD) gefolgt und hat 35 Millionen Euro für mutmaßliche Missbrauchsopfer aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999 bereitgestellt. Die Stadt München verzeichnet bereits 165 Antragsteller/Innen und es wurden bereits 4,3 Millionen Euro Steuergelder als Soforthilfe ausgezahlt. Nach Adam Riese erhält jeder der 250 Betroffenen von den 35 Millionen Euro einen durchschnittlichen Anerkennungsbetrag von 140.000 Euro. Ein solch hoher Betrag kann nur als Abzocke bezeichnet werden, zumal aufgrund der Verjährungsfrist kein rechtlicher Anspruch mehr besteht. Rechnet man diese Einzelbeträge auf alle Städte & Gemeinden im gesamten Bundesgebiet hoch, dann müssten Milliarden von Euros an Steuergeldern ausgezahlt werden. Ein Widerstand gegen diese Art von Verschwendung von Steuergeldern ist nicht in Sicht. Die politische Lobby der Aufarbeitungskommissionen mit ihren Missbrauchsopfern hat sich in allen Parteien etabliert und es gibt keine Kritik. Der weitere Skandal besteht darin, dass die Kriterien für die Anerkennung als Missbrauchsopfer nicht öffentlich bekannt werden sollen. Im Klartext bedeutet diese Handhabung, dass die Öffentlichkeit keine Kenntnis darüber erhält, wer dieses Geld beanspruchen kann. Die Fälle der Antragsteller/Innen liegen zwischen 25 bis zu 80 Jahre zurück. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass nach so vielen Jahren ein sexueller Missbrauch in der Kindheit nachgewiesen werden kann. Allein die Angaben der Betroffenen reichen aus, um in den Genuß dieses Geldsegens zu kommen. Dem Missbrauch solcher Kriterien ist Tor & Tür geöffnet worden. Andererseits können aber auch die Betroffenen Anträge stellen, die in der Kindheit einvernehmliche Sexualität mit Erwachsenen(Pädosexuellen) erlebt haben. Denn diese Einvernehmlichkeit gibt es nach Ansicht aller Beteiligten bekanntlich nicht. Solche Anerkennungszahlungen für nicht real erlittene Gewaltaten könnten dann in politischen Aktivismus eingebracht werden…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Denn die Expertenkommission rechnet mit rund 250 Anträgen auf Anerkennungsleistungen, 165 liegen nach Angaben des Sozialreferates schon vor. 15 Millionen Euro sollen noch in diesem Jahr abgerufen werden, 20 im Jahr 2025. Gedacht ist das Geld für Betroffene aus den Jahren 1945 bis etwa 1999. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Gewalt- und Missbrauchserfahrungen.

Pauschale Beurteilung kaum möglich

Ignaz Raab, der Vorsitzende der Kommission, sagte, ein Prüfgremium solle über die Anträge entscheiden, “da eine rein pauschale Beurteilung von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen nie den individuellen Schicksalen von Betroffenen gerecht werden kann”. Die Kriterien sollen “nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden”.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/missbrauchsopfer-stadt-muenchen-zahlt-35-millionen-euro,UM5Rlpn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://beauftragte-missbrauch.de

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