Eifersüchtiger Junge benutzt Sexualstrafrecht: Bonner Richter verweigert gegen Staatsanwalt und Verteidiger eine Bewährungsstrafe
Sexuelle Liebesbeziehungen zwischen Frauen & Jungen gelangen nur äußerst selten an die mediale Öffentlichkeit und landen vor einem Strafgericht, weil sich beide Partner darüber im Klaren sind, dass der Gesetzgeber solche Beziehungen für verboten erklärt hat. Kommt es jedoch zur Eifersucht des Jungen, dann kann er das Sexualstrafrecht benutzen. Das sogenannte Machtverhältnis liegt in solchen Fällen nicht bei der Frau/dem Mann(egal ob heterosexuell, homosexuell oder pädosexuell), sondern beim Jungen(Mädchen). Auch der Erpressung ist Tor & Tür geöffnet. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze dürfen die Gerichte bei einvernehmlicher Sexualität nicht freisprechen. Wenn aber sogar die Staatsanwaltschaft & Verteidigung sich darüber einig sind, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist, dann kann sich das Gericht anschließen. Bewährungen sind nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. In dem vorliegenden Fall hat ein Bonner Richter dieses minimale Strafmaß jedoch nicht angewandt, sondern sein Urteil lautet auf zwei Jahre und sechs Monate Knast. Damit trägt allein dieser Richter die Schuld an der Strafhöhe. Der Richter argumentiert in seiner Begründung mit einer generalpräventiven Strafe. DAS ist nun wirklich ein rechtsfehlerhaftes Urteil und zudem eine bodenlose Frechheit. In einer Berufung/Revision kann und darf ein solches Fehlurteil keinen Bestand haben. Auch diese sexuelle Beziehung macht deutlich, dass das Lügengebäude „einvernehmlicher Sex = Kindesmissbrauch“ schon lange Zeit zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus. Der Gesetzgeber ignoriert die tägliche Realität und verursacht damit unsägliches Leid bei allen Betroffenen. Wir zitieren George Orwell: „In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt“. Das TABU sexueller Beziehungen zwischen Frau-Junge, Frau-Mädchen, Mann-Junge, Mann-Mädchen muss gebrochen werden…
Bis ins Jahr 2021 kam es immer wieder zu sexuellen Handlungen. Dann flog die Sache auf: Die Erzieherin hatte eine weitere Affäre mit einem 18-jährigen ehemaligen Heimkind begonnen, der 14-Jährige reagierte eifersüchtig. Er wandte sich an die Heimleitung, die ihm jedoch zunächst nicht glaubte. Erst eine Lehrerin, der sich der Junge ebenfalls anvertraut hatte, meldete den Fall dem Jugendamt.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hielten eine Bewährungsstrafe für angemessen. Die Bonner Richter wollten sich dem nicht anschließen. Ein Heimkind, das schwer traumatisiert sei, brauche besonderen Schutz, argumentierte der Vorsitzende Richter: „Es ist kein Freiwild.“ Ein „so schlimmer Fall“ müsse schon aus generalpräventiven Gründen Konsequenzen haben.
Schreibe einen Kommentar