Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 23 Juli 2024 ]

Vergleichsvereinbarung abgeschlossen: Domain krumme13.org wieder im Besitz von K13online * GoDaddy bezahlt die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren

Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte die früheren Webseiten(heute Archiv) von K13online unter Vertragsbruch am 12. Januar 2024 offline gestellt und den Zugang in das Kundenkonto gesperrt. Der Hauptsitz in den USA(Verursacher) und die deutsche GoDaddy GmbH hatte über Wochen nicht auf unsere Mahnungen zur Einhaltung des Hostingvertrages reagiert. In der Folge hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei Mahnbescheide an die GmbH in Köln erlassen und zugestellt. Es wurden Strafanzeigen gegen GoDaddy beim FBI in den USA und der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Erst danach meldete sich die anwaltliche Vertretung der Kölner GmbH bei K13online und bot einen außergerichtlichen Vergleich an. Zu spät für die Herausgabe eines aktuellen Backups, denn die alten Datenbanken waren bereits gelöscht worden. Der Neustart mit dem neuen K13online-Weblog begann am 1. Mai 2024. Für den neuen Webhoster hat die Presse- und Meinungsfreiheit höchste Priorität. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Ex-Webhoster GoDaddy beinhaltet auch die Domain krumme13.org, die beim neuen Registrar eingetroffen ist und nun eingerichtet wird. Im Gegenzug wurden die zwei Strafanzeigen in den USA & Deutschland zurückgenommen. GoDaddy hat sich weiter verpflichtet, die Gerichtskosten über die zwei Mahnbescheide zu bezahlen. Im Anschluss wird K13online das Mahngericht über die Beendigung dieser Mahnverfahren informieren, sodass es zu keiner Klage vor einem Kölner Zivilgericht kommen wird. Das vertragswidrige Verhalten von GoDaddy war ein krimineller Angriff auf die freie Meinungs- und Pressefreiheit, die sowohl im Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechtechara verankert ist. Diese europäischen Grundrechte wurden am Hauptsitz von GoDaddy in den USA gebrochen. Es steht außer Frage, dass K13online diese zivilrechtliche Zensur eines amerikanischen Unternehmens auf das Schärfste verurteilt. Auch in Deutschland würden wir die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten niemals akzeptieren. Mit diesem News schließen wir die Berichterstattung in diese Sache ab… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 30 April 2024 ]

Liebe Besucher/innen!

Hier entsteht die neue Internetpräsenz(Weblog) von K13online.

In diesem Ersten Blogeintrag finden Sie auch die Hintergründe und aktuelle Verfahren gegen unseren Ex-Webhoster GoDaddy. In den Kommentaren können Sie ihre Meinungen äußern, die jedoch vor der Freischaltung von uns geprüft werden. Am 15. Mai 2024 wurden die altbekannten Webseiten in einem neuen Online-Archiv(4/2003 – 8/2019) ins Internet gestellt. Den Besuchern/Innen des neuen K13online-Weblogs möchten wir deshalb sehr empfehlen, dieses Online-Archiv zu besuchen. Dort können Sie zum gesamten Themenkomplex recherchieren und sich allumfassend informieren….

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Rückblick: Ex-Webhoster GoDaddy beging Vertragsbruch und machte sich strafbar

Die bekannten Webseiten K13online wurden im April 2003 ins Internet gestellt. Im Jahre 2015 gab es einen Hostwechsel zu GoDaddy. Während des gesamten Zeitraumes von rund 21 Jahren gab es zu keinem Zeitpunkt rechtliche Probleme hinsichtlich der Inhalte der früheren Webseiten.

Am 12. Januar 2024 sperrte der Hauptsitz von Godday in den USA das Kundenkonto und stellte die Webseiten ohne einen detaillierten Grund offline. Damit brach die GoDaddy Deutschland GmbH mit Sitz in Köln den Hostingvertrag. Ebenso wurde die Domain krumme13.org mit allen EMailadressen vertragswidrig gesperrt.

In der Folge wurde GoDaddy USA & Deutschland mehrfach per EMail und Einschreibebriefe zur Einhaltung des nicht gekündigten Hostvertrages aufgefordert. Nach ergebnislosen Ablauf von außergerichtlichen Fristen für eine Stellungnahme wurden gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Das Mahngericht hat am 4. April den 1. Mahnbescheid gegen den Webhoster GoDaddy erlassen, der am 17. April zugestellt wurde. Der 2. Mahnbescheid mit ebenfalls Schadenersatzforderungen wurde am 10. April erlassen.

Zwischenzeitlich hat sich eine anwaltliche Vertretung der deutschen GoDaddy GmbH an den K13online Rechtsanwalt gewandt und einen Vergleichsvorschlag zugesandt, der jedoch nicht ausreichend ist. Eine Reaktion auf unseren Vergleichsvorschlag ist mit Stand von heute noch nicht eingetroffen. Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, dann werden die obigen Mahnverfahren fortgesetzt. Wird von GoDaddy Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt, dann kommt es zu einer Verhandlung vor einem Zivilgericht. Lässt GoDaddy die zweiwöchige Widerspruchsfrist verstreichen, dann werden die Mahnbescheide vollstreckt. Die gesamten Kosten fallen dann der Beklagten Hosting-Firma GoDaddy zur Last.

Darüber hinaus wurde Strafanzeige/Strafantrag gegen den US-Hauptsitz beim FBI und der deutschen Geschäftsstelle bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Das gesamte zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren gegen die kriminellen Machenschaften von GoDaddy werden auf unserem neuen Weblog veröffentlicht und dokumentiert.

Die komplette Einrichtung dieses neuen Weblogs(WordPress) wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir werden dabei auch bemüht sein, die altbekannte Version der früheren Webseiten in einem Archiv wieder bereitzustellen. Ein Besuch des neuen Blogs lohnt sich auf jeden Fall, denn die Inhalte werden täglich erweitert….

Der Neustart von K13online beginnt am 1. Mai 2024. Die journalistische Berichterstattung in den News wird fortgesetzt. Die in den letzten Monaten entstandene Lücke kann zu einem großen Teil auf dem Weblog https://ketzerschriften.org geschlossenen werden. Dort finden Sie nicht nur die News von K13online, sondern auch von anderen Autoren. Die K13online Redaktion bedankt sich für die Gastfreundschaftschaft, dort vorübergehend News zu aktuellen Ereignissen veröffentlicht haben zu können. Ein besonderer Dank gilt dem dortigen Webmaster für seine Mühe, Arbeits- und Zeitaufwand. Auch allen anderen Beteiligten, die direkt oder indirekt am Neustart mitgewirkt haben, sprechen wir unseren herzlich Dank aus!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion

https://www.krumme13.net/2024/04/k13online-neustart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Antworten zu “Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy”

  1. Die Domain krumme13.org ist mit den folgenden Urls wieder online erreichbar und werden beim Aufrufen automatisch auf krumme13.net weitergeleitet:

    http://krumme13.org und und https://krumme13.org

  2. Aktueller und letzter Hinweis:

    Die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren wurden von GoDaddy in den USA bezahlt. Die Mahnverfahren gegen die Ex-Webhoster GoDaddy Deutschland GmbH wurden beendet.

    Damit ist das Vergleichsverfahren abgeschlossen.

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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