Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 18 Juli 2024 ]

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.dr-sommer.de


„Wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung“ hob der Bundesgerichtshof das Kölner Urteil nun in den beanstandeten Fällen auf. „Die Strafkammer hat ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet“, teilte der Karlsruher Strafsenat mit. „Vielmehr hat sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.“ Daher habe der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

https://rp-online.de/nrw/panorama/koeln-kindesmissbrauch-starfotograf-muss-erneut-vor-gericht_aid-116460069


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K13online hatte über das gesamte Gerichtsverfahren mit einer Vielzahl von News berichtet. Aufgrund eines Vertragsbruches unseres Ex-Webhoster GoDaddy sind alle Online-New nicht mehr verfügbar. Die komplette Berichterstattung liegt hier jedoch als Printversion vor. Wir publizieren an dieser Stelle das letzte News vom 28. September 2022. Die gesamte Berichterstattung kann bei uns angefordert werden: [email protected]

 

 

 

 

 

 

 

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.