Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 17 Mai 2024 ]

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….

 

 

 

 

 

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-kinderpornografie-1002718

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/pauschale-herabsenkung-des-strafrahmens-bei-kinderpornographie-ist-ein-falsches-signal

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/gezieltere-verfolgung-sexualstraftaetern

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Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages: Fast alle Sachverständige sind bei § 184b StGB(Kinderpornos) für ein Vergehen

Mehrere Sachverständige fordern die Legalisierung von jugendlichen “Sexting”(§ 184c StGB/Jugendpornos): Einige Politiker/Innen fordern mehr Mut für weitere Reformen im Sexualstrafrecht

https://ketzerschriften.org/2024/04/anhoerung-im-rechtsausschuss-des-bundestages-fast-alle-sachverstaendige-sind-bei-§-184b-stgbkinderpornos-fuer-ein-vergehen

Das gesamte Gesetzgebungsverfahren zur damaligen Strafverschärfung und jetzigen Rücknahme wurde auf den K13online-Webseiten in vielen News dokumentiert. Ebenso alle Normenkontrollverfahren beim BVerfG. Die gesamte Berichterstattung ist seit dem 12. Januar 2024 durch den kriminellen Ex-Webhoster GoDaddy nicht mehr verfügbar. Mit Stand von heute steht noch nicht fest, ob alle Inhalte wieder hergestellt werden können oder nicht. Alle damaligen News liegen hier als Printausgaben vor und können bei uns angefordert werden. Aufgrund der Vielzahl können wir diese hier nicht in das aktuelle News einbinden. Trotz der Rücknahme der Verschärfungen bleibt auch der neue § 184b StGB weiterhin bei seinen überwiegenden Straftatbeständen ein verrücktes Gesetz. Gegen dieses UNRECHT hilft auch in Zukunft nur Widerstand. Dennoch sollte man anerkennen, dass es erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland eine Reform im Sexualstrafrecht gibt, die nicht zu weiteren Verschärfungen geführt hat. Die politische Einsicht, im Jahre 2021 einen massiven gesetzgeberischen Fehler gemacht zu haben, ist jedoch bei keiner im Bundestag vertretenen Fraktionen/Parteien vorhanden. Im Gegenteil: In der Begründung des Gesetzes heißt es u.a., dass mit dem neuen § 184b StGB der Kampf gegen “Pädokriminelle” erhöht werden soll. Lediglich Nicht-Pädophile, wozu neben Eltern/Lehrer etc. auch Jugendliche gehören können, sollen von der Strafverfolgung verschont bleiben. Dadurch entsteht eine Zwei-Klassengesellschaft, wobei es nicht mehr auf die Inhalte der Kinderpornos ankommt, sondern auf die sexuelle Identität des Betrachters. Nach Rechtsauffassung von K13online ist ein solches Gesinnungsstrafrecht ebenfalls verfassungswidrig. Andererseits wird die Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden & Gerichte stark entlastet werden. Auch die jährliche Kriminalstatistik(PKS) wird nach jahrenlangem Anstieg erstmals wieder sinken, denn rund 40% der Tatverdächtigen waren nach alter Rechtslage selbst noch Kinder oder Jugendliche. Der Gesetzgeber wird dies als Erfolg feiern – und sich bei der nächsten PKS für das Jahr 2024 zum Sieger gegen Kinderpornos erklären. Jedoch steht schon jetzt fest, dass es nicht ein Kinderporno weniger geben wird. Anstatt den gesamten § 184 ff. StGB zu reformieren, um dadurch die Fallzahlen zu reduzieren, wird auch in Zukunft das sogenannte Posing mit Strafe bedroht sein. Im Übrigen sind beim BVerfG noch zwei Beschwerden gegen die Strafbarkeit sogenannter “Kindersex-Puppen” anhängig. Führen diese Verfassungsbeschwerden zum Erfolg, dann muss der Gesetzgeber erneut eine Strafrechtsreform durchführen….           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Antworten zu “Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021”

  1. Sirius A sagt:

    Vor allem Folgendes sollte zu denken geben: da wird ein gewisser Paragraph entschärft, der Türen für eine beziehungslose egozentrische Sexualität öffnet, aber 12jährige pubertäre Jugendliche werden noch wie vor bevormundet – ja, geht ‘s noch…!?

  2. Wie oben erläutert muss der neue § 184b StGB noch durch den Bundesrat. Auf der Sitzung vom 17. Mai stand die Herabstufung noch nicht auf der Tagesordnung(TOP). Ein Zeitraum von nur einem Tag nach der Verabschiedung im Bundestag wäre ziemlich ungewöhnlich gewesen.

    Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 14. Juni 2024 statt:

    “Der Entwurf der Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 28. Mai 2024. Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag, den 4. Juni 2024 vor, etwaige Nachträge werden ergänzt.”

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/termine/DE/plenum/2024/2024-06-14.html?nn=4352766

    Passiert der neue § 184b StGB an diesem Tag den Bundesrat, dann hätte der Bundespräsident noch rund zwei Wochen Zeit, dass Gesetz zu unterschreiben, sodass es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Dieser Zeitraum wäre ziemlich knapp, wenn das Gesetz am 1. Juli 2024 in Kraft treten soll. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es etwas länger dauern könnte. Wir werden frühzeitig darüber berichten…

  3. Sirius A sagt:

    Sorry, aber für die Belange dieses Paragraphen habe ich nur wenig Verständnis. Soweit es nicht um eine Reaktion krankhafter Prüderie geht, finde ich im Prinzip die Belange dieses Paragraphen völlig inakzeptabel. Ich war Erzieher in einem Eliteinternat der Jesuiten. Auch im Verhältnis der Schüler untereinander als auch zwischen Erziehern und Schülern haben die Jesuiten diesbezüglich ihren elitären Status im Gegensatz zu anderen ähnlichen Institutionen unter Beweis stellen können: Bei allem libidinösen Spannungspotential hat doch immer die personale Beziehung die absolute Priorität eingenommen. Der besagte Paragraph hingegen bewegt sich in Richtung einer beziehungsunfähigen und beziehungslosen Sexualität. Das sind Auswirkungen einer dekadenten Moral, die sich von der göttlichen Schöpfungsordnung entfernt. Es ist nicht mehr die Liebe, die im Vordergrund steht, sondern eine egozentrische Persönlichkeitsstörung…

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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