Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 18 Mai 2024 ]

KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB:  Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1044/tagesordnung-1044.html

Zu Artikel 17 Absatz 3

9. Der Bundesrat weist jedoch erneut darauf hin, dass sich Anzeigepflichten kontraproduktiv auf den Opferschutz auswirken können, wenn sie geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zwischen Hilfesuchenden und professionellen Berufsgeheimnisträgern zu untergraben.

10. Insbesondere die in Artikel 17 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags enthaltene Regelung unterliegt hierbei durchgreifenden Bedenken.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/145-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

2 Antworten zu “Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen”

  1. @Kenny
    Es ist in der Tat so, dass solche medialen Kampagnen “Schau hin” usw… vom Kinder- und Opferschutz zumindest eine indirekte Aufforderung zum Denunziantentum ist. Durch eine Anzeigepflicht würde das Denunzieren zusätzlich durch den Gesetzgeber staatlich legitimiert werden. Hinzu kommt, dass auch der Erpressung Tür und Tor geöffnet werden würde. Mit all diesen Folgen wird die politische Ablehnung der Anzeigepflicht natürlich nicht offiziell begründet. Denn DAS würde als “Täterschutz” interpretiert werden können. Deshalb wird allein der Opferschutz als Begründung angeführt, der natürlich auch eine erhebliche Rolle spielt. Es wäre schon viel damit gewonnen, wenn Kinderschutzvereine die gemeldeten Fälle vorab prüfen, ob es wirklich sinnvoll ist, den Betroffenen zu raten, Strafanzeige zu erstatten. Fakt ist jedenfalls, dass ein Strafverfahren & Gerichtsverhandlung auch die betroffenen Kinder erheblich belastet. Vor allen Dingen dann, wenn das Kind nicht will, dass der “Täter” bei Einvernehmlichkeit verurteilt wird. Die Gerichte können dann nicht freisprechen, weil der § 176 ff StGB ein Offizial-Delikt ist – und müssen verurteilen, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Das Problem sind nicht primär die Gerichte, sondern der Gesetzgeber, der den § 176 ff StGB zu einem Antragsdelikt machen müsste. Damit könnte vielen Betroffenen viel Leid & Unrecht erspart werden…

  2. Anzeigepflicht stgb 176ff darf es nicht gebenn sagt:

    So sollte es auch sein. Mann braucht nicht mal STGB 176 . Wenn es mit der Denunziantenplicht so wäre , dann wären die Denunzianten zu allem Ermächtigt. Schlimm ist es nur, dass wenn jemand andere eine Vorliebe hat, die von einer gesellschaftlichen Norm geächtet wird ,der Pädophile in seiner Gesamtsituation nicht erkennen kann, ob er gerade überhaupt denunziert wird, und von welcher denunzierenden Person es kommt, oder wann zu erwarten ist, wenn dieser Angriff gegen seine allgemeine sexuelle Freiheit stattfindet. Würde ich wissen, wer mir etwas in die schuhe schieben wird, dann hätte ich vorab eine gewisses Ahnung viel besser damit umzugehen. Deshalb fordern diese Kinderseelenschützer ständig :Schau nicht weg bevor ein sexueller Missbrauch passiert. Und wenn sie nichts gegen den Pädophilen in der Hand haben, dann tuhen die Kinderschützer sich daran leicht, wenn das Kind eine Sportverletzung hat wie z.b ein blauer Fleck oder ähnliches , schieben sie dies dann als Straftat den Pädophilen in die Schuhe um ihn dann hinter Gittern zu bringen (selbst erlebt). Daher wäre die Anzeigeplicht des stgb 176 ff die Hölle auf Erden. Die Lebensqualität ist ohnehin schon getränkt mit einem Pöbel von sexualfeindlichen Denunzianten

    Schöne Grüße kenny van den Berg

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